Wer wird konfirmiert?

Die Türe weit offen halten

Die Synode der St. Galler Landeskirche strebt eine verbesserte Kinderarbeit an. Die Vorlage zur «Geistlichen Begleitung von Kindern und Jugendlichen» wurde am 6. Dezember in erster Lesung beraten.
Jugendliche

«Heute wollen wir uns verpflichten zu einer Selbstverpflichtung», sagte Kirchenrat Martin Schmidt zu Beginn der Debatte: Es gehe darum, Kinder und Jugendliche im Glauben durchgängig und vernetzt zu begleiten. Die Synodalen diskutierten, wie verpflichtend die Angebote der Kirche für Kinder und Jugendliche sind und ob eine Kirchenmitgliedschaft für den Eintritt in den Konfirmandenunterricht erforderlich ist.

«Jugendliche wollen Klarheit»

Weitgehend unbestritten blieben die Grundanliegen der Vorlage: Sämtliche Kirchgemeinden erstellen ein eigenes Konzept. Darin zeigen sie auf, wie sie Kinder und Jugendliche zukünftig begleiten wollen. Die Konzepte gründen auf den vier Säulen Feiern, Bilden, Begleiten und Erleben. Inhalte sind etwa altersgerechte Gottesdienste, der Religionsunterricht, die Gestaltung von Übergängen, kontinuierliche Elternarbeit oder Erlebnisprogramme für Jugendliche im Oberstufenalter. Zur Unterstützung der Gemeinden, stellt die Kantonalkirche einen Feldmitarbeiter an, schafft Modelle und Vorlagen und ermöglicht den Erfahrungsaustausch.

Türen nicht zuschlagen

Rund anderthalb Stunden dauerte dann die Diskussion über die Voraussetzungen zur Konfirmation. Die Vorlage des Kirchenrates sah vor, nur Jugendliche, die Mitglied der evangelischen Kirche sind, zum Konfirmandenunterricht zuzulassen. Die Synodalen aus dem Rheintal sowie jene der Kirchgemeinde St.Gallen Centrum, beantragten jedoch, dass es für Jugendliche möglich sein soll, erst mit der Konfirmation zum Kirchenmitglied zu werden. Jugendliche, deren Eltern beispielsweise aus der Kirche ausgetreten seien, sollten sich während des Konfirmandenunterrichtes ein vertieftes Bild zu Kirche und Glauben machen können. «Die Kirche hat einen Missionsauftrag. Daher dürfen wir die Türen nicht zu früh zuschlagen», unterstrich Pfarrer Christian Bieri, den Antrag zur Öffnung des Unterrichtes.
Die Synode folgte schliesslich diesem Argument, war sich dann aber im nachfolgenden Artikel uneins, wie weit man die Tür überhaupt offen lassen soll. Nach zahllosen Voten, einigen Änderungsanträgen und einem Rückkommen entschied sich schliesslich das Kirchenparlament für eine sehr weit offene Tür. «Durch die Konfirmation sind die Konfirmierten in die Gemeinde der Erwachsenen aufgenommen», lautet zukünftig Artikel 82, Absatz 3 der Kirchenordnung.
 

Datum: 13.12.2010
Quelle: Reformierte Landeskirche St. Gallen

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