Nein zum Referendum

Der Bettag ist im Kanton Solothurn kein hoher Feiertag mehr

Im Kanton Solothurn gilt der Bettag in Zukunft als gewöhnlicher Sonntag. Die Herbstmesse muss nicht mehr unterbrochen werden.
Die St. Ursenkathedrale in Solothurn

In der Referendumsabstimmung sprachen sich 49'458 Stimmende für das revidierte Gesetz über die öffentlichen Ruhetage aus. Nein sagten 40'111 (44,7 Prozent). Damit gilt der eidgenössische Bettag – der dritte Sonntag im September – als gewöhnlicher Feiertag. Auch Sportveranstaltungen oder öffentliche Veranstaltungen sind anders als bisher erlaubt.

Während der Herbstmesse

Am 29. Januar 2014 beschloss der Kantonsrat im Zuge der Totalrevision des öffentlichen Ruhetaggesetzes mit 69 zu 22 Stimmen, den Bettag von einem hohen auf einen normalen kantonalen Feiertag herabzustufen. Hintergrund dieser Regelung ist der Umstand, dass der Bettag immer wieder in die Zeit der jährlich stattfindenden Herbstmesse Solothurn (Heso) fällt. Diese muss daher jeweils an diesem Tag geschlossen bleiben.

Gegen das vom Parlament beschlossene Gesetz hatte ein Komitee aus Exponenten von CVP, EVP, SP sowie des Gewerkschaftsbundes das Referendum ergriffen. Auch die drei Landeskirchen engagierten sich.

Das Referendumskomitee argumentierte, der Bettag sei ein historisch verankerter und überkonfessioneller Feiertag. In nur zwei Wochen waren 4'500 der 1'500 nötigen Unterschriften für das Referendum beisammen.

Die Befürworter des revidierten Ruhetagsgesetzes aus den Reihen der FDP und des Gewerbeverbandes sprachen dagegen von einer sinnvollen Liberalisierung. Der Bettag als normaler Feiertag trage den heutigen Lebensgewohnheiten Rechnung.

Das Thema beschäftigt die solothurnische Politik seit Jahren. Das Volk hatte im April 2005 die Abschaffung des Bettages als hohen Feiertag mit einer Nein-Mehrheit von 70 Prozent abgelehnt. Im Kanton Solothurn gelten nach dieser Abstimmung nur noch Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Weihnachten als hohe Feiertage.

Datum: 19.05.2014
Quelle: Kipa

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