Kommentar

Ein Ja für die Selbstgerechtigkeit?

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(Foto: Wikipedia, Item)
Die Schweizer Stimmbürger haben ihren Willen, kriminelle Ausländer aus dem Land zu weisen, in die Bundesverfassung eingeschrieben – obwohl Bestimmungen zum Vollzug nicht dahin gehören. Welche Vergehen die Ausschaffung rechtfertigen, ist politisch auszumarchen: eine Belastung für das nationale Wahljahr 2011.

Die Schwäche  der Mitteparteien FDP und CVP zeigte sich darin, dass ihr Gegenvorschlag in keinem Kanton eine Mehrheit fand. Sie wurden von der SP im Stich gelassen, deren Parlamentarier den Gegenvorschlag teils noch mitgetragen hatten. Damit hat die SP – wie die ganze Linke, aber auch das reformierte Hilfswerk  HEKS – dem Anliegen des rücksichtsvollen und differenzierten Umgangs mit Ausländern einen Bärendienst erwiesen.

Mit Ausnahme der Stadt Zürich (35,5%) und der Goldküste (Bezirk Meilen 49,5% Ja) haben im bevölkerungsreichsten, multikulturell offenen Kanton alle Bezirke die Ausschaffungsinitiative angenommen. Die offene Gesellschaft kann nur gedeihen, wenn die Strafen, welche die gesetzliche Ordnung für Vergehen vorsieht, auch erfolgen.

Der Anteil von Straftätern, die aus dem Balkan und Anatolien, aus islamisch geprägten Kulturen stammen, ist hoch. Der Unmut darüber hat wohl wesentlich zum Resultat beigetragen. Multikulti ist auch darin gescheitert, dass Wegschauen und Milde bei asozialem Verhalten regelmässig nicht zur Besserung der Zugewanderten geführt haben. (Dies rechtfertigt allerdings das plakative Anprangern in Boulevardmedien nicht.)

Wenn das Alte Testament der Bibel Barmherzigkeit für Ausländer fordert, setzt es dabei die Geltung und Durchsetzung der Gebote Gottes voraus. Daher geht es nicht an, Sätze wie „Einen Fremden sollst du nicht bedrängen und nicht quälen“ oder „Der Herr kennt kein Ansehen der Person… und liebt den Fremden“ aus dem Zusammenhang zu reissen (2. Mose 22,20; 5. Mose 10,18). Barmherzigkeit ist im Alten Testament auf einen Raum des Bundes bezogen, auf das Land, in dem den menschenfreundlichen Geboten Gottes nachgelebt wird. Mit der Säkularisierung moderner Gesellschaften geht dies zunehmend vergessen.

Nach dem Ja zur Ausschaffungsinitiative stellt sich die Frage, wie der Ausländerkriminalität gewehrt werden kann, ohne dass sich Einheimische selbstgerecht auf die Brust schlagen. Am Ende stehen wir alle, ob mit oder ohne Schweizerpass, vor dem Richter, der um alles Tun weiss und die Herzen kennt.


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