Kommentar

Inzest muss verboten bleiben

Der Bundesrat will den Straftatbestand des Inzests aufheben. Der Vorschlag findet sich in der laufenden Vernehmlassung zur Änderung des Strafrechts. Er ist mit der Ideologie der schrankenlosen Sexualität, die ihm zugrundeliegt, zurückzuweisen.
Bundeskuppel mit Kreuz: Das Vorhaben des Bundesrates, das Inzestverbot aufzuheben, stösst weitherum auf Unverständnis.

Zur Begründung führt das Departement Widmer-Schlumpf an, in den letzten Jahrzehnten seien jährlich bloss 3-4 Urteile gefällt worden. Der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch ihre Eltern werde von anderen Artikeln des Strafgesetzbuchs erfasst. Zudem mache „die Beschränkung auf den Beischlaf als Tathandlung und die Beschränkung auf blutsverwandte Personen als Täter wenig Sinn“.

Mit der Streichung des Inzest-Artikels 213 soll der „einvernehmliche Beischlaf zwischen blutsverwandten Erwachsenen (Blutsverwandte in gerader Linie, voll- oder halbbürtige Geschwister) straffrei“ werden.

Das Vorhaben steht ganz quer in der Landschaft: Sollte es Zustimmung finden, könnte der Vater, der ein Auge auf seine Tochter geworfen hat, bei ihrem Einverständnis vom Tage ihres 16. Geburtstag an mit ihr Sex haben und straffrei ausgehen. Vor dem 16. Geburtstag hingegen wäre dies ein schweres Vergehen ...

Der Inzest gehört zu den grossen Tabus der menschlichen Zivilisation. Solche Tabus sind von einer Rechtsordnung, die zwischen Gut und Böse unterscheidet und Menschen vor unlösbaren unnatürlichen Verstrickungen schützen will, zu stärken.

Zerstörerisch für die Familie und kaum zu heilen sind – abgesehen von genetischen Schäden – die emotionalen, psychischen und Identitätskonflikte, welche beim Sex von Blutsverwandten und bei Kindern, die dabei gezeugt werden, entstehen. Das Inzestverbot ist ein starkes Signal für die einzigartig kostbare Intimität der Beziehungen von Eltern und Kindern. Sie gilt es weiterhin zu schützen.

Das Vorhaben des Bundesrates ist im Zusammenhang zu sehen mit einer ideologischen Behauptung: dass die Freiheit des Menschen sich in Sexualität jedweder Form ausdrücken kann – sofern das Einvernehmen der erwachsenen Partner gegeben ist.

Diese neue, durch die 68er-Bewegung in die Gesellschaft gespülte Behauptung steht gegen die Gebote Gottes in der Bibel und die Erfahrung Hunderter von Generationen.

Die sexuelle Emanzipation der letzten Jahrzehnte weist eine sehr gemischte Bilanz auf. Diese Bewegung ist daran zu hindern, die Grenzen zu verwischen und die Schranken aufzuheben, die Religionen und Staaten seit Urzeiten gesetzt haben. Das Strafrecht hat Menschen vor Verirrungen und Vergehen mit unabsehbaren Folgen zu schützen – auch im 21. Jahrhundert.
 

Datum: 23.10.2010
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch

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