Religiöse Symbole

Keine Kreuze im Zuger Obergerichtssaal

Im Gerichtssaal des Obergerichts des Kantons Zug wird kein Kreuz oder Kruzifix aufgehängt. Das schreibt der Zuger Regierungsrat in einem am 23. Juli publizierten Bericht zu einem SVP-Postulat im Kantonsrat.
Kruzifix

Der Kantonsrat könne das Obergericht nicht verpflichten, ein Kreuz aufzuhängen, hält der Regierungsrat fest. Dies sei selbst dann nicht möglich, wenn der Kantonsrat das Postulat erheblich erklären sollte. Das Obergericht geniesse nämlich verfassungsrechtliche Autonomie.

Grundsätzlich vertreten der Regierungsrat, das Obergericht und das Verwaltungsgericht die Auffassung, dass bestehende Kreuze weiterhin in öffentlichen Verwaltungsgebäuden bleiben sollen. Es gebe kein generelles Kreuzverbot für die Zukunft. Ausserdem soll das bestehende Kruzifix im Verwaltungsgericht verbleiben. Das Kreuz hänge schon seit Jahren im Saal. Das Abhängen wäre nach Meinung des Verwaltungsgerichts ein «schwerwiegender Eingriff in die christlichen Grundwerte der Mehrheit». Zudem habe das stilisierte Bronze-Kruzifix auch einen künstlerischen Wert.

Den Grundrechten Dritter, die sich durch das Kruzifix während einer Gerichtsverhandlung verletzt fühlen, will das Verwaltungsgericht durch verschiedene Massnahmen Rechnung tragen. Diese können darin bestehen, dass die Sitzung in einen andern Raum verlegt wird, das Kruzifix für die Dauer der Sitzung abgehängt oder verhüllt wird.

Datum: 24.07.2013
Quelle: ref.ch

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