Ermutigendes Zeichen

Türkei erkennt jüdische Gemeinde in Izmir an

Die traditionsreiche jüdische Gemeinde in Izmir ist nach jahrzehntelanger Rechtsunsicherheit von den Behörden anerkannt worden.
Jüdische Synagoge in Izmir

Wie türkische Medien berichteten, verlieh die Stiftungsbehörde, die in der Türkei für Immobilien der religiösen Minderheiten zuständig ist, der Gemeinde jetzt den Stiftungsstatus, mit dem sie juristisch handlungsfähig wird. Damit können der Gemeinde nun auch ihre 22 Synagogen und anderen Liegenschaften übertragen werden, auf die sie bisher mangels Rechtspersönlichkeit keinen Besitzanspruch geltend machen konnte.

Die Gemeinde war 1936 nicht in das Stiftungsregister eingetragen worden, mit dem damals der Besitz der nicht-muslimischen Minderheiten registriert wurde. Die Stiftungsbehörde entschied nun, dass ihr Status als alteingesessene Minderheit historisch ausreichend dokumentiert sei. So sei belegt, dass ihre osmanischen Besitztitel auf die fraglichen Immobilien bei einem Grossbrand im Jahr 1841 vernichtet worden seien, hiess es in der Begründung.

Drittgrösste jüdische Gemeinde im Osmanischen Reich

«Mit dieser Entscheidung haben wir einer der ältesten Gemeinden von Izmir zur Rechtspersönlichkeit und zur Eintragung ihrer Liegenschaften verholfen», begrüsste der Vertreter der religiösen Minderheiten im Stiftungsrat, Laki Vingas, den Beschluss. Die jüdische Gemeinde in Izmir, dem früheren Smyrna, hat eine jahrhundertelange Tradition und war mit rund 40‘000 Menschen die drittgrösste jüdische Gemeinde im Osmanischen Reich. Heute leben noch rund 2‘500 Juden in Izmir; die grosse Hafenstadt hat damit nach Istanbul die zweitgrösste jüdische Gemeinde in der Türkei.

Der ungeklärte rechtliche Status nichtmuslimischer Gemeinschaften in der Türkei stellt für die religiösen Minderheiten eine grosse Hürde dar. Neuere christliche Gemeinden können im Gegensatz zu den Juden von Izmir nicht Dutzende von Gebäuden beanspruchen; doch sie würden mit der staatlichen Anerkennung eine Rechtspersönlichkeit erlangen, die ihnen den Erwerb oder Bau eines Gottesdienstgebäudes ermöglicht.

Datum: 16.12.2011
Quelle: Kipa

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