Autonomie

Bundesrat gegen Regelung der Suizidbeihilfe

Zurück auf Feld eins: Der Bundesrat verzichtet auf eine Regelung der organisierten Suizidbeihilfe im Strafrecht. Eine Gesetzesänderung würde verschiedene Nachteile mit sich bringen, teilte das Justiz- und Polizeidepartement am Mittwoch mit.
suizidhilfe

Die Landesregierung will hingegen die Suizidprävention und Palliative Care weiter fördern, um die Anzahl der Suizide zu verringern, schreibt das EJPD. Das gesamte Massnahmenpaket solle zur «Stärkung des Selbstbestimmungsrechts» beitragen.

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hatte das Dossier 2008 in die Hand genommen, aber mit ihren Regelungsvorschlägen in der Vernehmlassung viel Widerspruch geerntet.  Am 17. September 2010 beauftragte der Bundesrat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die vorgeschlagene Festlegung von Sorgfaltspflichten für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten.

Von ihrer Nachfolgerin Simonetta Sommaruga informiert, ist der Bundesrat nun zur Ansicht gelangt, dass eine neue Bestimmung lediglich die geltenden Verpflichtungen konkretisieren würde. Bereits heute müsse die suizidwillige Person urteilsfähig und ausreichend informiert sein, damit Suizidhilfe zulässig ist. Der Begriff der «selbstsüchtigen Beweggründe» ermögliche es zudem ebenfalls bereits heute, gegen allfällige finanzielle Missbräuche im Bereich der organisierten Suizidhilfe vorzugehen.

Anlässlich des Vernehmlassungsverfahrens sprach sich die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) für ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe aus. Eine ausführlichere gesetzliche Regelung hätte bedeutet, dass die Tätigkeit der Organisationen auf diesem Gebiet quasi staatlich anerkannt worden wären, erklärte SBK-Sprecher Walter Müller, gegenüber der Presseagentur Kipa zum Bundesratsentscheid von Mittwoch, 29. Juni 2011. Es sei deshalb richtig bei allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen zu bleiben. Die Bischöfe erinnern jedoch daran, dass nur ein Verbot der organisierten und gewerbsmässigen Beihilfe zum Selbstmord die angemessene Lösung sein kann.

Datum: 01.07.2011
Quelle: Livenet / Kipa

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