Ricard rief dazu auf, bei den Gesetzesberatungen, die noch vor Jahresende stattfinden sollen, den Wortlaut des Textes genau zu prüfen. Es dürfe keine Zweideutigkeiten geben. Bei Kranken im Endstadium dürfe eine Lebensverlängerung gegen den Willen des Patienten nicht zulässig sein. Vorrang müsse dann die Linderung des Leidens haben. In anderen Fällen könne es vorkommen, dass Patienten über die Schmerzbekämpfung und die Ernährung hinausgehende Behandlung ablehnten. Auch danach müssten sich Ärzte richten, wenn alle Möglichkeiten des Dialogs ausgeschöpft seien. Das von Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy im August in Aussicht gestellte Gesetz zum "Sterben in Würde" soll regeln, in welchen Fällen Ärzte befugt sind, eine Behandlung von Kranken zu beenden. Die Rechte des Patienten sollen gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Verabreichung von Schmerzmitteln in Dosen gestattet werden, die eine Verkürzung der Lebenszeit zur Folge haben (palliative Medizin). Die Patienten sollen darüber informiert werden müssen. Mit der Gesetzesänderung soll nach seinen Worten die "derzeitige Heuchelei" abgestellt werden. Nach den Angaben des Ministers schalten derzeit Ärzte in Frankreich in jährlich 150’000 Fällen lebenserhaltende Geräte "ohne jegliche formale Grundlage" ab. Frankreich hat bislang kein Euthanasie-Gesetz; aktive Sterbehilfe ist strafbar und kann je nach Fall als Tötungsdelikt oder Beihilfe zum Selbstmord belangt werden. Artikel von ‚Le Monde’: Palliativ-Medizin in Frankreich:
Regelungen fürs Behandlungsende
www.lemonde.fr/web/article/
www.sante.gouv.fr/htm/dossiers/
Datum: 23.09.2004
Quelle: Kipa