“Zürich sehen und sterben” – Postulat gegen Suizidbeihilfe an Ausländern

Gerhard Fischer

Wenige Wörter der deutschen Sprache haben in den letzten Jahren eine derart unheimliche Karriere gemacht wie ‚Sterbehilfe’ und ‚Sterbehelfer’. Der Zürcher EVP-Kantonsrat Gerhard Fischer verlangt nun mit einem Postulat das Verbot der Beihilfe zum Suizid für Menschen aus dem Ausland und eine Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für Freitodhelfer. Der Sterbetourismus aus dem Ausland im Kanton Zürich, welcher zu Schlagzeilen wie “Zürich sehen und sterben” (Frankfurter Allgemeine Zeitung) führt, soll unterbunden werden.

Fischer, von 2000 bis im vergangenen April Präsident der kantonsrätlichen Justizkommission, weist darauf hin, dass die Zahl der Ausländer, die zum Suizid in den Kanton Zürich und speziell nach Zürich reisen, in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Die Schweiz erlaubt im Unterschied zu den Nachbarländern die Beihilfe zum Suizid.

Zur Begründung seines Vorstosses schreibt Fischer: „Die rechtliche Beurteilung im Bezug auf die Einhaltung der Voraussetzungen für eine Beihilfe zum Suizid, nämlich die Urteilsfähigkeit und die Konstanz des Sterbewunsches, ist bei Personen aus dem Ausland in den meisten Fällen kaum möglich. Die Schnelligkeit, mit der an Sterbewilligen aus dem Ausland kurz nach Ihrer Ankunft in Zürich (meistens innerhalb von 24 Stunden) die Beihilfe zum Suizid vollzogen wird, lässt vermuten, dass diese Voraussetzungen in keiner Weise erfüllt werden.“

Der evangelische Politiker lehnt den Sterbetourismus aus dem Ausland „aus ethischen und moralischen Gründen“ grundsätzlich ab und zieht eine Parallele zur Attraktivität der Limmatstadt für Drogenabhängige in den 80-er Jahren. Überdies koste der Sterbetourismus den Kanton schätzungsweise eine halbe Million Franken pro Jahr, da in vielen Fällen Obduktionen unumgänglich seien.

Im Weiteren nimmt Fischer eine bereits mehrfach geäusserte Forderung auf: dass die Auswahl, Ausbildung und Kontrolle der Personen, die Beihilfe zum Suizid leisten, vom Staat geregelt wird. Suizidhelfer könnten ihre Aufgabe ohne fachliche Einführung und Supervision nicht gewissenhaft leisten.

Fischer schreibt in der Begründung seines Postulats, die Neigung zur Selbsttötung sei „in den meisten Fällen das Symptom einer psychischen Störung, auf deren Bekämpfung psychisch leidende Menschen jeden Alters ein Recht haben. In jedem Fall müssen die Personen, welche Beihilfe zum Suizid leisten, sicherstellen und gewährleisten, dass die Urteilsfähigkeit und die Konstanz des Sterbewunsches, welche die Hauptbedingung für den assistierten Suizid darstellen, gegeben sind.“

Datum: 25.09.2003
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch

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