„Lassen wir die Gewinnung embryonaler Stammzellen nicht zu“

Embryonale Stammzellen

Lebensschutzorganisationen und Parteien haben das Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz lanciert. Das Gesetz erlaube das Töten von überzähligen Embryonen und verletze damit den Grundsatz der Menschenwürde. Die eidgenössischen Räte hatten das Gesetz im Dezember 2003 verabschiedet.

Federführend im Referendumskomitee ist die Vereinigung "Ja zum Leben". Sie erhält Unterstützung von der EVP und der EDU. Unabhängig das Referendum ergriffen hat der "Basler Appell gegen Gentechnologie". Die Gegner des Stammzellenforschungsgesetzes haben bis zum 8. April Zeit, die 50.000 Unterschriften zu sammeln.

Die Bevölkerung müsse die Möglichkeit haben, ihre Meinung in einer Volksabstimmung zum Ausdruck zu bringen, sagte die Präsidentin des Referendumskomitees und Thurgauer SVP-Kantonsrätin Marlies Näf-Hofmann am Donnerstag vor den Medien in Bern. Nationalrat Alexander Baumann (SVP TG) kritisierte die mangelnde verfassungsrechtliche Abstützung des Gesetzes. Laut der Verfassung dürften die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung nicht angewendet werden, um Forschung zu betreiben.

"Keine Menschenopfer für die Forschung"

Die Menschenwürde komme auch dem Embryo zu, betonten alle Redner. Sie sei "voll, absolut, unteilbar und unantastbar", sagte etwa der Historiker und Ethiker Andreas Näf. Es sei deshalb "schockierend, stossend und erschütternd", wenn der Gesetzgeber dem Embryo nur reduzierten Lebensschutz zuerkennen wolle.

"Keine Menschenopfer für die Forschung" fordern auch die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind, Basel, die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGBE), Zürich, Human Life International, Zug, sowie die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS), Hünibach BE. Ausserdem kommt die "Arbeitsgemeinschaft evangelischer Ärzte der Schweiz AGEAS" dazu, die auch zum Komitee gehört.

An der Medienkonferenz äusserte sich auch Martin Jost, Arzt, Buchautor und ehemaliges Mitglied der Ethik-Subkommission Intensivmedizin der Schweiz. Akademie der medizinischen Wissenschaften, seine Bedenken gegen das Gesetz. Wir dokumentieren die schriftliche Fassung seines Referats (Untertitel durch die Red.):

Ethische Prinzipien beachten

Stammzellen sind mit ihrer riesigen Entwicklungspotenz ein faszinierendes Forschungsobjekt mit einem für die Medizin enormen Potential für zukünftige Therapien. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Stammzellen (Zellen aus denen sich verschiedene Arten von Zelltypen entwickeln -Red.) auf einem Weg gewonnen werden können, der den ethischen Prinzipien eines verantwortungsbewussten Arztes in jeder Hinsicht Rechnung trägt. Dies ist bei adulten Stammzellen (Stammzellen von lebenden Menschen -Red.), wie auch immer sie gefunden und gewonnen werden, der Fall. Dies gilt nicht für die embryonalen Stammzellen.

Mensch von Anfang an

Durch die Befruchtung entsteht bekanntlich ein menschlicher Embryo. Dieser ist vom ersten Moment an spezifisch menschlich und enthält den kompletten genetischen Bauplan. Ohne Störung von aussen entwickelt sich dieser Embryo zum Menschen. Die Tatsache, dass bis zu 40% der Embryonen in der zweiten Schwangerschaftswoche die Einnistung in die Gebärmutter nicht gelingt, ändert an dieser grundsätzlichen Aussage überhaupt nichts. Alles weitere ist Entwicklung und Entfaltung. Diese Entwicklung ist in den erste Wochen besonders intensiv, setzt sich aber pausenlos fort und ist auch bei der Geburt keineswegs abgeschlossen. In einzelnen Bereichen entwickeln wir uns solange wir leben.

Recht auf vorbehaltlosen Schutz

Aus der Sicht der Embryologie sind wir vom Moment der Zeugung an ein sich entwickelnder Mensch. Ein solcher Mensch ist in jeder Phase ein Mensch mit dem Anspruch auf vorbehaltlosen Schutz, völlig unabhängig vom momentanen Entwicklungsstand. Eine Lawine ist von der ersten sich bewegenden Schneeflocke an eine Lawine, auch wenn sie ihre endgültige Grösse und Ausprägung erst auf ihrem Weg entwickelt. Medizinisch gesehen ist der Mensch von Anfang an ein Mensch, es gibt kein überzeugendes Kriterium, aufgrund dessen er irgendwann in der Entwicklung zum Menschen würde. Wer hier eine andere Meinung vertritt, kann sich nicht auf embryologischen Fakten berufen. Er tut es entweder aus persönlichen, weltanschaulichen Gründen oder aus Utilitarismus (Nützlichkeitsdenken -Red.). Es gibt Wissenschafter, die ihre Forschung über alles stellen und quasi zum goldenen Kalb erklären. Sie sind nicht gewillt, die enormen Möglichkeiten wie zum Beispiel der embryonalen Stammzellen nur aus ethischen Gründen ungenutzt zu lassen. Ob sie sich dabei vor allem vom Ehrgeiz, vom unbedingten Willen nach Ruhm und Anerkennung oder von der Hoffnung auf materiellen Gewinn leiten lassen, muss offen bleiben.

Der Zweck darf die Mittel nicht heiligen

Der Zweck darf die Mittel nicht heiligen. Gestern nicht, und in Zukunft erst recht nicht. Die Gewinnung embryonaler Stammzellen zerstört einen Menschen in einer sehr frühen Entwicklungsphase. Wenden wir unsere ganze Kraft auf, die adulten Stammzellen zu erforschen, zu gewinnen und deren grosses Potenzial, das ethischen unbedenklich ist, voll zu nutzen. Der Embryo aber muss auch künftig unseren vorbehaltlosen Schutz geniessen. Vergessen wir eines nicht: Sie und ich, wir waren auch einmal ein solcher Embryo. Wie Sie es haben, weiss ich nicht. Ich für meinen Teil, finde dieses Leben faszinierend. Ich lebe sehr gerne und bin froh, dass aus mir keine Stammzellen gewonnen wurden. Ich danke Ihnen.

Begriffserklärungen zum Thema Stammzellen: www.stammzelle.at/glossar_n.htm

Hintergrundinformationen zum Stammzellenforschungsgesetz:
www.human-life.ch/news/fmf-dossier-4.htm
http://195.141.248.101/mamma/index.asp?lng=d&DH=288

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Quelle: Livenet/ Presseunterlagen Referendumskomitee/Kipa

Datum: 16.01.2004

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