Nationalratsdebatte

Verheiratete nicht länger steuerlich benachteiligen

«Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.» An diesem Satz schieden sich am Mittwoch in der Nationalratsdebatte die Geister.
Braut und Bräutigam Hand in Hand.

Die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» will die Ehe im genannten Sinne in der Verfassung festschreiben. FDP und Linke wandten sich energisch dagegen. Am Ende blieben CVP, SVP, BDP und EVP in der Minderheit: Mit 102 zu 86 Stimmen beschloss der Nationalrat einen Gegenvorschlag. Dieser will ebenfalls die sogenannte Heiratsstrafe abschaffen, jedoch ohne die kontroverse Definition von der Ehe zwischen Mann und Frau. Die Behandlungsfrist des Volksbegehrens wurde um ein Jahr bis zum 5. Mai 2016 verlängert.

Die Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft

Nationalrätin Maja Ingold (EVP) bedauert das Ergebnis. «Für die EVP entspricht die CVP-Definition dem, was auch für uns eine Ehe ausmacht.» Ähnliches gilt für die Idee der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft, um deren Stärkung es in der Initiative vor allem geht. Momentan werden Ehepaare und eingetragene Paare bei den Steuern, aber auch den Altersrenten der AHV benachteiligt. Zahlen beispielsweise beide Partner in die AHV ein, bekommen sie nach der Pensionierung nicht zwei Renten – wie dies bei Konkubinatspaaren der Fall ist –, sondern es werden nur 1,5 Renten ausbezahlt. «Verheiratete sollen nicht allein deshalb mehr Steuern bezahlen oder weniger Rente erhalten, nur weil sie verheiratet sind», betont die CVP.

Gegenvorschlag schliesst individuelle Besteuerung nicht aus

«Der Bundesrat findet es leider nicht notwendig, dass ein Ehepaar zwei Renten erhält», bedauert Maja Ingold. Nicht nur könne sich das der Staat gemäss Bundesrat gar nicht leisten, Ehepaare würden durch andere Vorteile in den Sozialversicherungen genug Kompensation erhalten, so das Gegenargument. Mit dem Gegenvorschlag des Nationalrats soll nun dem Volk eine Alternative vorgelegt werden, die weniger weit geht: Er schliesst nicht aus, dass Ehepartner künftig individuell besteuert werden können.

Keine Diskriminierung anderer Partnerschaften

Zum viel diskutierten Passus über die Ehe zwischen Mann und Frau erklärt die CVP: «Tatsache ist, dass er bereits heute geltendes Verfassungsrecht ist. Der Bundesrat sagte dazu vor über einem Jahr: 'Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung entspricht der geltenden Rechtsprechung und damit dem heutigen Verständnis der Ehe.'» Zudem habe der Bundesrat mehrmals und klar betont: «Eingetragene Partnerschaften werden bereits heute sowohl im Sozialversicherungsrecht als auch im Steuerrecht der Ehe gleichgestellt. Die neue Verfassungsbestimmung ändert an dieser geltenden Rechtslage nichts. Der neue Verfassungsartikel führt somit nicht zu einer Diskriminierung eingetragener Partnerschaften.»

«Frontalangriff auf die Ehe»

«Der Entscheid des Nationalrates, eine Definition der Ehe als eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau abzulehnen, ist ein Frontalangriff auf das Institut der Zivilehe», schrieb die EDU in einer Reaktion auf den Nationalratsbeschluss. «Die Interessen von rund 3,5 Millionen verheirateter Personen, welche sich mit Überzeugung für den konventionellen Bund der Ehe entschieden haben, werden von diesen Politikern aus ideologischen Gründen übergangen.» Die Ehegegner beabsichtigen nach Ansicht der EDU, den Ehebegriff aufzuweichen und die eheliche Gemeinschaft als Basis von Familie und Gesellschaft zu schwächen, um sie «allmählich rechtlich oder faktisch abzuschaffen».

Datum: 14.12.2014
Autor: Christof Bauernfeind
Quelle: ideaSpektrum Schweiz

Publireportage
Werbung
Livenet Service
Werbung