Der Staatsanwalt hatte jedoch den Geschworenen gegenüber behauptet, dass eine Umwandlung der Todesstrafe in “lebenslänglich” mit religiöser Begründung rechtlich nicht möglich sei. Nach einem langen Rechtsstreit urteilte jetzt das Bundesberufungsgericht, dass die Aussage des Staatsanwalts falsch gewesen sei. Der damalige Richter habe es zudem versäumt, die Geschworenen auf die irrige Rechtsmeinung hinzuweisen. Der Verfassung zufolge müsse die Jury bei einem möglichen Todesurteil alle relevanten Umstände berücksichtigen, auch das religiöse Verhalten eines Angeklagten im Gefängnis. Wie der Informationsdienst EP News (Minneapolis) weiter berichtet, habe inzwischen eine der damaligen Geschworenen mitgeteilt, dass sie sehr wohl die Religion in Betracht gezogen habe. Wenn Payton tatsächlich zu Gott gefunden habe, so argumentierte sie, dann sei er schliesslich auch bereit, in den Himmel zu fahren.
Datum: 13.08.2002
Quelle: idea Deutschland