Petitionen gegen Todesstrafe

todesstrafe

Bern. Die Aktion der Schweizer Kirchen zum Menschenrechtstag 2002 am 10. Dezember steht unter dem Motto "Todesstrafe - Hinrichtungen sind keine Lösung". Petitionen, für die in Gottesdiensten und auf der Strasse Unterschriften gesammelt werden, bitten die Regierungen Japans, Saudi-Arabiens und des US-amerikanischen Bundesstaats Virginia, den Vollzug der Todesstrafe auszusetzen. Der Menschenrechtstag wird in diesem Jahr von den drei Landeskirchen gemeinsam mit amnesty international und Pax Christi zum 20. Mal durchgeführt.

Christian Kissling, Sekretär der Stabskommission Justitia et Pax, verweist auf das Mauerblümchendasein, das das Thema Todesstrafe in der Gesellschaft friste. Über die Todesstrafe würde in kurzen Notizen berichtet. So sei oft in den Medien unter "Vermischte Meldungen" zu lesen, dass in den USA ein Mörder hingerichtet wurde, oder in China eine Gruppe von Drogenhändlern und korrupten Beamten, oder in Saudi-Arabien ein dort lebender Fremdarbeiter, dem sexuelle Vergehen nachgewiesen wurden.

Glücklicherweise sei die Liste der Staaten, die die Todesstrafe kennen und auch anwenden, immer kürzer geworden, so Kissling weiter. In den letzten beiden Jahren habe sich aber die Zahl der Hinrichtungen weltweit trotzdem verdoppelt. Amnesty International zählte 2001 über 3000 Hinrichtungen. Dazu kämen noch eine unbekannte Anzahl geheim gehaltener Exekutionen.

Im Widerspruch zum Glauben

Aus der Sicht des christlichen Glaubens müsse die Todesstrafe abgelehnt werden. Es sei "im Ernst keine Situation denkbar, in der der Staat einen Menschen hinrichten muss, weil die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Bürger sonst nicht aufrecht erhalten werden könnten", erklärt Kissling. Hinrichtungen stellten nicht eine Notwehr dar, sondern "unberechtigte staatliche Gewalt". Die Todesstrafe bedeute die definitive und vollständige Ablehnung eines Menschen. Ihm werde sogar die Chance, Reue zu zeigen und Busse zu tun, genommen.

Minderheiten besonders betroffen

Hinrichtungen würden Verbrechen nicht aus der Welt schaffen, sondern nur einzelne Menschen, die bestimmter Verbrechen für schuldig befunden wurden. Dabei bestehe die Gefahr, dass auch Unschuldige hingerichtet werden. In manchen Ländern würden Menschen hingerichtet, die sich nicht angemessen verteidigen konnten. Und überdurchschnittlich häufig treffe das Todesurteil Angehörige von Minderheiten oder benachteiligten Schichten und auch Frauen.

Keine Abschreckung

"Natürlich gibt es Menschen, die unsägliche, abscheuliche Verbrechen verübt haben. Sie müssen bestraft werden. Die Todesstrafe wirkt aber nicht abschreckend, wie häufig gesagt wird", so Kissling. Internationale Studien belegten das deutlich. Die Todesstrafe ist nach Ansicht des Kirchenvertreters "eher Ausdruck eines primitiven Verlangens nach Rache". Und davon dürfe sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht leiten lassen.

Hinrichtungen sind keine Lösung

Die diesjährige Petition zum Menschenrechtstag bittet die Regierungen Japans, Saudi-Arabiens und des US-amerikanischen Bundesstaats Virginia, auf den Vollzug der Todesstrafe zu verzichten. In zahlreichen Gottesdiensten werden Unterschriften gesammelt.

In Saudi-Arabien herrsche offiziell die Meinung, nur durch harte Strafen könne die Kriminalität wirksam bekämpft werden. Letztes Jahr meldete die Regierung 79 Hinrichtungen. Mit der Todesstrafe würden aber nicht nur Gewaltverbrechen geahndet, sondern beispielsweise auch Drogenkonsum, unerlaubter Geschlechtsverkehr oder der Abfall vom islamischen Glauben. Über den Sinn der Todesstrafe könne in diesem Land heute noch nicht öffentlich diskutiert werden - wer dies versuche, werde selbst bedroht.

Japan vollzieht die Todesstrafe mit dem Strang. Die Verurteilten würden von ihrer Hinrichtung erst wenige Stunden vor der Vollstreckung erfahren; sie könnten ihre Angehörigen oder Verteidiger nicht mehr benachrichtigen. Die Lebensbedingungen in den Todeszellen seien unmenschlich. Zum Tod Verurteilte lebten oft zehn und mehr Jahre in Isolationshaft, bevor sie getötet werden. Es gebe Fälle von Hinrichtungen, die durchgeführt worden seien, obwohl noch Revisionsgesuche hängig waren.

Virginia verzeichnet nach Texas von allen Bundesstaaten der USA die meisten Hinrichtungen. Getötet wird mit der Giftspritze oder dem elektrischen Stuhl. In den Todeszellen sässen auch Menschen, deren Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen wurde, die zur Tatzeit minderjährig oder unzurechnungsfähig waren. Nicht alle Verurteilten hätten einen angemessenen Rechtsbeistand erhalten.

Hinweis: Unterlagen zur Petition können angefordert werden bei: Aktion zum Menschenrechtstag, Postfach 6872, 3001 Bern (Telefon 031 381 59 55, Fax 031 381 83 49).

Datum: 01.10.2002
Quelle: Kipa

Publireportage
Werbung
Livenet Service
Werbung