Basels reformierte Kirche: Stimm- und Wahlrecht bereits ab 16?

wahlrecht

Basel. Erhalten in Basels evangelisch-reformierter Kirche Kirchenmitglieder bereits ab vollendetem 16. Altersjahr das Stimmrecht sowie das aktive und das passive Wahlrecht? Über eine entsprechende Teilrevision der Kirchenverfassung hat das Kirchenparlament (Synode) am 19. Juni an der ordentlichen Frühjahrssitzung in zweiter Lesung zu entscheiden. - Derzeit ist in Basels reformierter Kirche das Stimmrecht jenen vorbehalten, die konfirmiert sind, und für das Wahlrecht ist das vollendete 18. Lebensjahr ausschlaggebend.

Stimmt das Kirchenparlament der Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters zu, wird die Vorlage im Spätherbst 2002 noch den Kirchenmitgliedern zur Abstimmung unterbreitet. Die Änderung könnte dann bereits für die Gesamterneuerungswahlen im Jahre 2003 wirksam sein.

Höheres Steueraufkommen

Die Jahresrechnung 2001 der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, die dem Parlament vorgelegt wird, weist bei Aufwendungen von 28,58 Millionen Franken einen Ertragsüberschuss von 261000 Franken aus. Dieser ist der Haupteinnahmequelle, dem Steuerertrag, zu verdanken, der mit 21, 8 Millionen um 400000 Franken höher ausfiel als im Vorjahr. Zwar habe sich die Anzahl der Kirchensteuerzahlenden im letzten Jahr um 2,8 Prozent reduziert, doch sei das durchschnittliche Steueraufkommen pro Steuerzahler angestiegen, heisst es in einer Medienmitteilung der Kirche.

Datum: 12.06.2002
Quelle: Kipa

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