Durch seine Vereinsaktivitäten unterstütze der Mann die Ziele der islamischen Organisation, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten, begründete das Gericht sein am Mittwoch letzter Woche in Koblenz veröffentlichtes Urteil. Der Türke ist als Sekretär in einem Ortsverband von Milli Görüs tätig. Die «Islamische Gemeinschaft Milli Görüs» strebt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts trotz gegenteiliger offizieller Bekundungen sowohl in der Türkei als auch in Deutschland eine islamische Weltordnung auf der Grundlage des religiösen Rechtes, der Scharia, an. Die ideologische Ausrichtung der islamischen Organisation sei mit den Prinzipien des Grundgesetzes unvereinbar. Mit der Ablehnung der Einbürgerung des betroffenen Türken bestätigte das Koblenzer Gericht nach eigenen Angaben ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstrasse. Der Kläger, ein gläubiger Muslim, habe den Ortsverband von Milli Görüs in Germersheim mitbegründet und nehme dort seit 1997 die Funktion eines Sekretärs wahr. Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes könne der Betroffene Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einlegen.
Datum: 17.06.2005
Quelle: Epd