Kirchen werben für Gottesbezug in künftiger EU-Verfassung

EU

Bonn/Hannover. Die Kirchen setzen sich dafür ein, dass in der geplanten europäischen Verfassung ein Gottesbezug verankert wird. Die Europäische Union sollte sich in einer Präambel zu ihren religiösen Wurzeln bekennen, heisst es in einer gemeinsamen Stellungnahme von evangelischer und katholischer Kirche. Das europäische Verständnis vom Menschen und die Wertebasis der EU seien wesentlich durch die christliche Religion geprägt.

Die Kirchen werben auch dafür, dass auf europäischer Ebene das kirchliche Selbstbestimmungsrecht garantiert und ihnen mehr Mitwirkungsmöglichkeit eingeräumt wird. Unterzeichnet ist die Stellungnahme vom Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Kock, und dem Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann.

Adressaten sind die deutschen Vertreter im Konvent zur Zukunft Europas. Die 105 Konventsmitglieder aus den 15 EU-Staaten und den 13 Kandidatenländern sollen Vorschläge zur politischen und institutionellen Gestalt der erweiterten Europäischen Union vorlegen.

Zwischen EU und Kirchen gebe es mehr Zusammenarbeit durch die Vertiefung der Union, unterstreichen Kock und Lehmann: "Die Kirchen sind ein bedeutender Faktor für das Leben in der Europäischen Union." Deshalb sollte der Verfassungstext auch Ansätze für ein "positives europäisches Religionsrecht" enthalten, das eine Mitwirkung der Kirchen und einen partnerschaftlichen Dialog mit den EU-Organen erlaube.

Als konkrete Beispiele werden in dem Dokument die kirchliche Beteiligung an europäischen Hochschulen oder in künftigen europäischen Sicherheitskräften wie Armee und Polizei genannt. Zudem müssten die sozialen Dienste der Kirchen wie Caritas und Diakonie gesichert und die religiösen Feiertage in der EU respektiert werden.

Zur Religionsfreiheit betonen die Spitzenvertreter der Kirchen, das jeweilige nationale Staat-Kirche-Verhältnis müsse unangetastet bleiben und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht über die Erklärungen im Amsterdamer Vertrag hinaus grundsätzlich anerkannt werden. Damit sollten negative Folgen für die Kirchen durch die Aktivität der EU vermieden werden. In einer Erklärung zur Schlussakte des Amsterdamer Vertrags hatte sich die EU dazu verpflichtet, das in den Mitgliedsstaaten historisch gewachsene Verhältnis von Staat und Kirche nicht zu beeinträchtigen.

Bei der Überarbeitung des EU-Vertragswerkes sollte den Kirchen zufolge auch die Wertegebundenheit der Union einen besonderen Stellenwert erhalten. Mit der Grundrechte-Charta sei die "Wertefundierung" der EU nicht abgeschlossen.

Datum: 16.06.2002
Quelle: Epd

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