Seit Jahresbeginn ist in den Niederlanden als weltweit erstem Land ein Gesetz in Kraft, das aktive Sterbehilfe dann straffrei stellt, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der Arzt muss in einem solchen Fall einen Kollegen um Mitentscheidung bitten. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Arzt gegen die Regeln verstossen hat, drohen ihm bis zu zwölf Jahren Haft. - Eine Sterbehilfe-Organisation in den Niederlanden will mit der Einführung einer Selbstmordpille auch Nicht-Medizinern Hilfe zum Selbstmord ermöglichen.
Datum: 03.05.2002
Quelle: Kipa