Eherecht

Ehepaare sind zum «einträchtigen Zusammenwirken» verpflichtet

Rund die Hälfte der Ehepaare lässt sich irgendeinmal wieder scheiden. Scheidungen sind heute einfach geworden und billig zu haben. Das Eherecht geht aber von einer dauerhaften Ehe aus, wie die Rechtsprofessorin Regina Aebi darlegt.
Rechtsprofessorin Regina Aebi (rechts) zusammen mit der Konferenzmoderatorin Ladina Spiess.

Laut der Professorin für Privatrecht und Dekanin an der Universität Luzern, Regina Aebi, ist der Wunsch nach einer dauerhaften guten Beziehung bei Ehepaaren so deutlich ausgeprägt, dass er sich auch in den Gesetzen niedergeschlagen hat. Das Eherecht gehe generell davon aus, dass die Ehe eine feste Beziehung darstellt – auch wenn Scheiden leichter und billiger geworden sei. Auch die Beteiligten wünschten sich eine stabile Ehebeziehung. Kaum jemand möchte Kinder haben, wenn er sich nicht auf einen verlässlichen Partner abstützen könne, so Aebi. Gesellschaft und Wirtschaft müssten dieses Faktum besser wahrnehmen und die Ehen stützen, sagte sie anlässlich der MarriageWeek-Konferenz am 9. Februar 2011 in Bern.  

Regina Aebi pochte ausserdem auf die Feststellung, dass die Ehe nach wie vor nicht Privatsache sei, sondern eine Angelegenheit der Gesellschaft und der Politik. Das Eherecht selbst sei zwar ein Produkt der gesellschaftlichen Entwicklung, habe aber nach wie vor auch Vorbildcharakter. Aebi verwies dabei auf die bemerkenswerte Formulierung in Art. 159 ZGB, dass Ehepartner zum «einträchtigen Zusammenwirken» – zum Beispiel bei der Kindererziehung – verpflichtet seien. «Das ist eine Rechtsnorm», betonte dazu die Juristin.



Datum: 16.02.2011
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet.ch

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