EU erzwingt Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
In einem am 25. November veröffentlichten Urteil entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Fall «Wojewoda Mazowiecki» zugunsten eines in Deutschland verheirateten gleichgeschlechtlichen Paares, das nach Polen gezogen war, aber seinen rechtlichen Status nicht übertragen konnte. Die zuständigen Behörden lehnten ihren Antrag mit der Begründung ab, dass das polnische Recht die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht zulässt.
Familienstand muss respektiert werden
Nach einer Anfrage der polnischen Gerichte kam der EuGH jedoch zu dem Schluss, dass «die Weigerung, eine Ehe zwischen zwei Unionsbürgern anzuerkennen, die rechtmässig in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde (…), gegen EU-Recht verstösst, da sie diese Freiheit und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt».
Der Familienstand eines Bürgers der EU muss also im gesamten Gebiet der 27 Länder respektiert werden. Infolgedessen müssen auch Länder wie Rumänien, Bulgarien, Lettland und Rumänien, in denen legale Partnerschaften zwischen Homosexuellen nicht erlaubt sind, diese Art der Ehe bei Menschen anerkennen, die in einem anderen EU-Land geheiratet haben.
Ehe in der Zuständigkeit der Staaten, aber…
In einer Pressemitteilung betont das Gericht der Europäischen Union, dass «die Verpflichtung zur Anerkennung weder die nationale Identität untergräbt noch eine Gefahr für die öffentliche Ordnung des Herkunftsmitgliedstaats der Ehegatten darstellt. Sie verpflichtet diesen Mitgliedstaat nicht, die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts in seinem nationalen Recht zu regeln».
Das Hauptargument des Gerichtshofs lautet, dass die Nichtanerkennung einer Ehe aus einem anderen Land negative Folgen für die Betroffenen hat, da «dies zu schwerwiegenden Nachteilen administrativer, beruflicher und privater Art führen kann und die Ehegatten dazu zwingt, in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wie unverheiratete Personen zu leben».
«Rechtstourismus Tür und Tor geöffnet»
«Durch die Hintertür hat die Europäische Union das Hoheitsrecht der einzelnen EU-Staaten im Bereich Ehe und Familie damit de facto ausgehebelt», kommentiert die katholische «Tagespost» vom 26. November 25 dieses Urteil unter der Überschrift «Präzedenzfall mit Sprengkraft»: «Das jüngste Urteil öffnet somit ein neues Kapitel im Phänomen, das man als EU-Rechtstourismus bezeichnen könnte: Von nun an kann ein gleichgeschlechtliches Paar, das in einem EU-Land geheiratet hat, in dem die `Ehe für alle` zulässig ist, bei der Rückkehr in sein EU-Heimatland, das eine solche Verbindung rechtlich nicht kennt, dennoch die Anerkennung dieser Ehe einfordern. So wird nationales Recht dauerhaft neutralisiert.» Die Zeitung kommt zum Schluss: «Wenn die EU ihre Kompetenzen im Bereich gesellschaftspolitischer Grundsatzfragen weiter so ausdehnt, wird am Ende kein Raum mehr bleiben für nationale Identität, subsidiäre Verantwortung und demokratische Selbstbestimmung. Und das gilt nicht nur für die Ehe – sondern für jede künftige gesellschaftspolitische Kontroverse.»
Zum Thema:
Faktencheck Christentum: Starb Jesus auch für Homosexuelle?
«Gott gab eine neue Identität»: Früher homosexuell, seit 36 Jahren glücklich verheiratet
Von Ablehnung bis Verständnis: Homosexualität in Afrika kaum akzeptiert