Unfall im Pfingstlager

Seilbahn-Unfall: Cevi Leiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Es ist das Schlimmste, was in einem Jugendlager passieren kann. Am 12. Juni 2011 kommt ein Kind beim Spielen im Wald zu Tode. Die Bremsvorrichtung eines zwischen die Bäume gespannten «Seilbähnli» versagt. Ungebremst knallt ein achtjähriges Mädchen gegen einen Baum. Es stirbt.
Eine CEVI-Gruppe in der Natur.
Klare Regeln und Ausbildung: Der Cevi hat die Vorschriften für den Seilbähnli-Bau verschärft.

Jetzt wird die letzte Akte des Verfahrens gegen die Verantwortlichen des Cevi-Lagers geschlossen. Ein Hilfsleiter wurde freigesprochen. Gegen einen Leiter und eine beigezogene Drittperson wurde ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Die beiden geständigen Beschuldigten wurden je mit bedingten Geldstrafen von mehreren tausend Franken sowie zu bezahlenden Bussen von einigen hundert Franken bestraft. Beide Strafbefehle sind rechtskräftig. Das Verfahren wurde eingestellt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland mit.

Unsorgfältig gehandelt

Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die Lagerverantwortlichen bei Bau und Betrieb des Seilbähnlis unsorgfältig vorgegangen seien. So hätten sie bei einer Seillänge von 100 Metern und einem grossen Gefälle von 40 Metern nur ein einziges Bremssystem eingerichtet. «Auf eine zweite Sicherungsvorrichtung, die beim Versagen des ersten Bremssystems eine unkontrollierte Fahrt und einen ungebremsten Aufprall eines Seilbahnbenützers im Ziel hätte verhindern können, haben sie verzichtet», schreibt die Staatsanwaltschaft. Es komme hinzu, dass die Bremsvorrichtung vor der Abfahrt des verunfallten Mädchens ungenügend kontrolliert worden sei. Ganz allgemein seien Aufgabenzuteilung, organisatorische Abläufe und Sicherheitskontrollen beim Start ungenügend festgelegt worden.

Fehlverhalten zugegeben

Wie der zuständige Staatsanwalt Christian Philipp gemäss «20 Minuten» sagte, habe die lange Untersuchungsdauer dazu beigetragen, dass zwischen den Beschuldigten und den Angehörigen des verunglückten Kindes ein "Rechtsfrieden" zustande gekommen und ein aufwändiges Gerichtsverfahren vermieden worden sei. Man habe mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Im Laufe der Zeit hätten die Beschuldigten ihre Einstellung geändert «bis hin zur Akzeptanz ihres Fehlverhaltens».

Erleichterung bei Eltern und Cevi

Die Familie des Opfers zeigt sich erleichtert, dass das Verfahren abgeschlossen ist. Wie sie in einer Stellungnahme schreibt, sei die lange Dauer der Untersuchungen und das Aussageverhalten der Beschuldigten belastend gewesen, schreibt die «NZZ». Der Cevi Schweiz bedauert den tragischen Unfall nach wie vor sehr. «Wir hoffen, dass mit dem Abschluss des juristischen Verfahrens alle Beteiligten die Möglichkeit finden, diesen Unfall zu verarbeiten», sagt Felix Furrer, der Cevi-Kommunikationsleiter. Aus dem Strafbefehl gehe hervor, dass der Unfall durch eine Verkettung unglücklicher Umstände und individuelles Fehlverhalten entstanden sei.

Regeln verschärft

Laut Furrer investiert Cevi Schweiz «sehr viel» in die Ausbildung der ehrenamtlichen Leiter. Man besitze wirksame Instrumente zur Minimierung der Risiken. Die Leiterinnen und Leiter setzten die neuen Jugend-und-Sport-Standards für Seiltechnik verbindlich um und würden im Bereich Sicherheit und Verantwortung geschult. Nach dem Unfall in Oetwil am See hat Cevi Schweiz die Regeln verschärft. Alle sicherheitsrelevanten Elemente müssen doppelt vorhanden sein. Heute darf nur noch jemand eine Seilbahn bauen, der eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Der Cevi Schweiz sei bestrebt, in seinen Aktivitäten die Risiken zu minimieren. «Ein Restrisiko bleibt jedoch immer bestehen», schreibt der Cevi in einer Medienmitteilung.

Der Cevi ist nach eigenen Angaben der drittgrösste Jugendverband in der Schweiz. Er umfasst rund 15'000 Mitglieder in über 200 lokalen Gruppen, führt jährlich über 80 Ausbildungskurse und gegen 300 Lager durch.

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Datum: 13.01.2015
Quelle: idea Schweiz

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