Religion in Österreich

Staatliche Anerkennung erleichtert

Österreichs
Kirche in Linz, Österreich.

Religionsgemeinschaften müssen nicht länger 20 Jahre auf ihre Anerkennung warten. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat diese Regelung  gekippt und gab damit einer Klage von evangelischen Freikirchen statt.
Nach den heute geltenden Bestimmungen muss eine religiöse Gruppe oder Gemeinschaft 20 Jahre lang tätig und mindestens 10 Jahren als religiöse Bekenntnisgemeinschaft registriert sein, bevor sie in Österreich als Religionsgemeinschaft anerkannt wird.

Der Verfassungsgerichtshof hob mit seinem Urteil vom 14. Oktober die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (BGBl. I 19/1998, § 11 Abs. 1) auf. Sie seien verfassungswidrig.

Bisher galten zwanzig- bzw. zehnjährige Fristen vor einer Anerkennung als gesetzlich anerkannter Religionsgesellschaft. Solche ausnahmslosen Wartefristen widersprächen dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung, urteilt der Verfassungsgerichtshof. Er gibt dem Gesetzgeber bis zum 30. September 2011 Zeit, eine andere Regelung zu treffen.

Freikirchen zu klein

Die Klage hatten der Bund Evangelikaler Gemeinden und die Mennonitische Freikirche eingebracht. Beide Religionsgemeinschaften können derzeit von dieser Änderung nicht profitieren, denn eine weitere Bestimmung, wonach es eine Mindestzahl an Anhängern – zwei Promille der Bevölkerung, also rund 16.000 Menschen – für die Anerkennung braucht, bleibt bestehen.

Diese Hürde könnten zahlenmässig nur die Aleviten schaffen, eine islamische Glaubensrichtung. Für die rund 60.000 Aleviten in Österreich vergrössert das Urteil die Chancen, bald als eigenständige Religionsgemeinschaft in Österreich anerkannt zu werden.

Datum: 18.10.2010
Quelle: Livenet / APD

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