Verfassungsreform in Österreich: Kirchen legen Präambel-Entwurf mit Gottesbezug vor

Christine Gleixner
Wagramerstrasse Wien

Die Kirchen Österreichs haben durch ihre Vertreterin Christine Gleixner am Freitag auf der Abschluss-Sitzung des Verfassungs-Konvents einen gemeinsamen Textvorschlag für einen Gottesbezug in der Präambel vorgelegt.

Der Textentwurf der Kirchen für eine Präambel in der neuen österreichischen Verfassung lautet: "Wir, die Bürgerinnen und Bürger Österreichs in den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien geben uns in den kulturellen, religiösen und humanistischen Traditionen Österreichs, in Erkenntnis der Grenzen menschlicher Macht und der Freiheit des Gewissens, in Verantwortung vor Gott, vor den Menschen und vor der Schöpfung, in freier Selbstbestimmung und kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt als Fundament für die demokratische Regierungsform, für die Rechtsstaatlichkeit und die Bundesstaatlichkeit unserer Republik diese Bundesverfassung (...)".

Braucht die Verfassung Gott?

Der Text wurde in einer ökumenischen Expertengruppe erarbeitet, von den Kirchenleitungen gebilligt und nun von Christine Gleixner eingebracht, die den Ökumenischen Rat der Kirchen des Landes präsidiert. Die Kirchen hatten den Schritt im letzten Frühjahr angekündigt. Im Oktober 2004 äusserte sich der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, allerdings skeptisch zur Forderung nach einem Gottesbezug in der neuen österreichischen Verfassung.

"Gott braucht keine Verfassung", meinte Korinek in einem Interview für die Tageszeitung "Die Presse". Als bekennender Christ halte er das Problem für "überschätzt", sagte Korinek damals. Der Inhalt der Verfassung müsse mit den Prinzipien Solidarität, Subsidiarität und Menschenwürde vereinbar sein. Korinek: "Es geht um diese Werte, die mit diesem Bekenntnis verbunden sind".

Im 21. statt im 19. Jahrhundert

Seit 2003 tagte der so genannte Österreich-Konvent in zehn Ausschüssen mit dem Ziel, die österreichische Verfassung überschaubar, bürgernah und effizient zu gestalten. Gemäss Bundeskanzler Schüssel geht es nicht darum, eine neue Verfassung zu schreiben, sondern die Verfassung zu optimieren und vor allem die Kompetenzverteilung zwischen EU, Bund, den Ländern, Bezirken und Gemeinden genauer festzuschreiben.“ Das Grundgesetz gilt in der Fassung von 1929 bis heute; es besteht aus über 1000 Verfassungsbestimmungen und ist dementsprechend unübersichtlich.

Der seit Mitte Januar vorliegende Konvent-Entwurf für eine neue österreichische Verfassung sieht unter anderem eine neue Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund und den neun österreichischen Bundesländern vor. Ausserdem soll das Wahlalter bei Volksentscheiden und Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Dem Verfassungsentwurf wurde zwar eine Präambel vorangestellt, doch verzichtet der knappe Text auf jeden religiösen Hinweis - etwa auf "Gott", die "Schöpfung" oder das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas".

Die Kirchen Österreichs zum Verfassungs-Entwurf
www.kirchen.at/dokumente/verfassungskonvent.htm

Quelle: Livenet/APD

Datum: 01.02.2005

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