Falsche Signale

15 Argumente gegen das Partnerschaftsgesetz

Das Basler Komitee "Nein zum Partnerschaftsgesetz" führt gegen das Partnerschaftsgesetz, über das am 5. Juni abgestimmt wird, 15 Punkte ins Feld. Die Argumente werden begründet.

1. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Gefühle gesetzlich zu reglementieren!
2. In ihrer Fortpflanzungs- und Erziehungsfunktion soll die Ehe zwischen Mann und Frau bzw. die Familie vom Staat nachhaltig gefördert werden!
3. Das Partnerschaftsgesetz stellt gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zivilrechtlich auf die gleiche Ebene wie die Ehe zwischen Mann und Frau!
4. Zum Notar, nicht aufs Standesamt!
5. Falsche Signalwirkung auf unsere Jugend bezüglich Findung der sexuellen Identität!
6. Ein homosexueller Lebensstil beinhaltet hohe Gesundheitsrisiken. Diese werden leider verschwiegen! Warum?
7. Weiteres Ziel: Adoption von Kindern!
8. Grosser Aufwand für sehr Wenige!
9. Benachteiligung anderer Lebensgemeinschaften!
10. Partnerschaft mit häufigem Partnerwechsel: Ist das kompatibel?
11. Schnelle Möglichkeit von Scheinpartnerschaften mit Ausländern!
12. Theologische Klärung: Keine einzige Bibelstelle spricht positiv über gleichgeschlechtlichen Sex!
13. Keine biologische oder genetische Fixierung. Veränderung ist möglich!
14. Statt auf Fakten auf ideologischen Zielen und politischer Macht-Arbeit aufgebaut!
15. Wir lehnen das neue Gesetz ab, nicht die betroffenen Personen!


1. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Gefühle gesetzlich zu reglementieren!

"Die Liebe spielt im Leben aller Menschen eine zentrale Rolle für ihr persönliches Glück." Mit diesem Argument wirbt die Pro-Kampagne für das Partnerschaftsgesetz. Ihm ist folgende Aussage des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) aus einem öffentlichen Bericht von 1999 entgegenzuhalten: "Aus der Sicht des Staates geht es […] bei der Ehe nicht in erster Linie um die rechtliche Anerkennung der Verbindung zweier erwachsener Personen, sondern um die Schaffung von geeigneten rechtlichen Strukturen zur Förderung der Weiterentwicklung und des Fortbestehens der staatlichen Gemeinschaft."

Mit dieser Äusserung begründet das EJPD die Institution der Ehe zwischen Mann und Frau nicht primär auf deren Liebesbeziehung. Vielmehr wird im Hinblick auf die herkömmliche Ehe ganz praktisch und erstaunlich unromantisch der Auftrag der Weitergabe des Lebens an die nächste Generation bzw. deren Erziehung betont.

Unter Berücksichtigung dieses Aspekts kann bei einer staatlichen Bevorzugung der Ehe zwischen Mann und Frau nicht von einer Diskriminierung anderer Beziehungsformen die Rede sein. Ungleiches muss ungleich behandelt werden. So ist es nicht Staatspflicht, jede beliebige Lebensweise zu institutionalisieren, sondern lediglich diejenige, die den Fortbestand der Gesellschaft sichert. Gefühle an sich sind Privatsache. Es ist nicht Aufgabe des Staates, sie gesetzlich zu reglementieren.


2. In ihrer Fortpflanzungs- und Erziehungsfunktion soll die Ehe zwischen Mann und Frau bzw. die Familie vom Staat nachhaltig gefördert werden!

Die besondere Stellung der Ehe zwischen Mann und Frau ist in ihrer Fortpflanzungs- und Erziehungsfunktion begründet. Die Ehe bzw. die Familie wird deshalb vom Staat nachhaltig unterstützt und gefördert zu Gunsten der nächsten Generation. Hingegen ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren 'Kinder hervorbringen und erziehen' naturgemäss nicht im Blickfeld. Diese Ungleichheit zur Ehe muss rechtlich ungleich behandelt werden. Für eheähnlichen Schutz und Vergünstigungen fehlt die sachliche Notwendigkeit.

3. Das Partnerschaftsgesetz stellt gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zivilrechtlich auf die gleiche Ebene wie die Ehe zwischen Mann und Frau!

Mit Ausnahme der Kinderadoption, des Namensrechts und des Zugangs zur Fertilisationsmedizin behandelt das Partnerschaftsgesetz eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft rechtlich beinahe gleich wie die Ehe zwischen Mann und Frau. Ungleiches würde als gleich behandelt. Darin zeigt sich das wahre Ziel des Partnerschaftsgesetzes: Staatliche Anerkennung der homosexuellen Lebensweise in Form eines "Ehegesetzes".


4. Zum Notar, nicht aufs Standesamt!

Gleichgeschlechtliche Paare können schon heute gegenseitige Rechte und Pflichten im Rahmen der bestehenden Gesetze frei regeln. Mängel können durch spezifische Änderungen bestehender Gesetze behoben werden. Zur Schaffung eines neuen Zivilstandes besteht keine sachliche Notwendigkeit. Allerdings wird die heute schon mögliche privatrechtliche und/oder notarielle Regelung von gleichgeschlechtlichen Paaren kaum beansprucht.

5. Falsche Signalwirkung auf unsere Jugend bezüglich Findung der sexuellen Identität!

Die Sexualwissenschaft besagt, dass gesellschaftliche Vorgaben Einfluss haben auf die sexuelle Entwicklung. Mit dem Partnerschaftsgesetz erwirbt die Homosexualität den Rang eines Lebensmodells. Dadurch wird unserer Jugend von Seiten des Staates vorgegaukelt, es sei nicht entscheidend, ob man sich zu einer homosexuellen Lebensweise entwickle oder zu einer verbindlichen Beziehung zwischen Mann und Frau. Die beiden Formen der Partnerschaft werden damit als gleichwertige Alternativen ausgegeben.

Dies ist eine staatliche Irreführung unserer Jugend in der wichtigen und oft ambivalenten Phase der Pubertät und der Persönlichkeitsentwicklung als junger Mann bzw. als junge Frau.

Im Weitern darf es nicht sein, dass die homosexuelle Lebensweise jungen Menschen als unveränderliches Schicksal dargestellt wird. Gerade in der Jugend hat Veränderung der sexuellen Orientierung am meisten Chancen.

Das Partnerschaftsgesetz gibt ambivalenten Jugendlichen in ihrer Entwicklung ein falsches Signal: Wozu die Anstrengung? Weshalb überhaupt eine Veränderung zur Heterosexualität? Homosexualität ist ja in Ordnung.

Bei Annahme des Partnerschaftsgesetzes werden die Schwulen- und Lesbenorganisationen noch stärker als bisher Druck machen, damit sie sich an den öffentlichen Schulen als "gleichberechtigt" an der Schulsexualaufklärung beteiligen können - mit entsprechend neuen Schulbüchern, gesamtschweizerisch!

Für einen gesunden Umgang mit der eigenen Sexualität und für die Selbstannahme als junger Mann oder als junge Frau benötigt unsere Jugend echtes, lebensbejahendes Vorleben von Männern und Frauen in gesunden Ehen und Familien mit einem natürlichen Umgang mit der Sexualität.

6. Ein homosexueller Lebensstil beinhaltet hohe Gesundheitsrisiken. Diese werden leider verschwiegen! Warum?

Homosexualität ist nun einmal einfach nicht die schöpfungsmässig beste Form zur gesunden Entwicklung unserer Gesellschaft. Die Men's Study 98 der Universität Zürich folgert: "Auf Grund der aktuellen Daten kann vermutet werden, dass sich jeder 4. Mann mit homosexuellen Kontakten im Laufe seines Lebens mit HIV infiziert". Die Lage hat sich seit 1998 noch verschlechtert.

Eine neue Studie aus Amsterdam (Mai 2003) belegt, dass Partnerschaften zwischen homosexuellen Männern im Durchschnitt nicht länger als eineinhalb Jahre dauern. Innerhalb dieser angeblich monogamen Partnerschaften hat in diesen eineinhalb Jahren jeder Partner durchschnittlich noch zwölf andere Sexualpartner (acht Sexualpartner pro Jahr).

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist: Die meisten HIV-Neuinfektionen treten bei homosexuell lebenden Männern auf, die in solchen "monogamen" Beziehungen leben (86%).

Aids ist jedoch nicht die einzige Gesundheitsgefährdung homosexueller Praktiken. Dazu kommen zum Beispiel körperliche Verletzungen des Anus. Ebenso deutlich mehr treten nicht-virale und virale Infektionen auf als bei heterosexuellen Menschen.

Neue wissenschaftliche Studien aus diversen Ländern der westlichen Welt, inklusive aus den sehr liberalen Niederlanden, zeigen auf, dass Jugendliche und Erwachsene, die sich als homosexuell bezeichnen, markant häufiger unter psychischen Störungen leiden als Heterosexuelle.

Es handelt sich bei diesen Störungen um schwere Depressionen, Abhängigkeiten und Suchtverhalten, Suizidgedanken, Angstneurosen und Verhaltensstörungen. Der proschwule Zwillingsforscher Michael Bailey betont, dass dies nicht alleine auf eine kritische Einstellung der Gesellschaft gegenüber Homosexualität - die es immer weniger gibt! - zurückgeführt werden könne.

Das alles verursacht im Krankenwesen Folgekosten, die wir alle als Steuerzahler finanzieren müssen. Wieso also einem neuen Gesetz Hand bieten, das letztendlich unserem Staat und seinen Bewohnern schadet?

7. Weiteres Ziel: Adoption von Kindern!

Die Forderung der Schwulen- und Lesbenverbände nach einem Recht auf Adoption und künstliche Befruchtung ist in der "Pipeline". Salamitaktik ist "in". Ist das Partnerschaftsgesetz erst einmal angenommen, wird die Aufhebung des im Gesetz enthaltenen Verbotes, Kinder zu adoptieren oder künstlich zu zeugen, nur noch eine Frage der Zeit sein, wie der Blick ins Ausland beweist.

8. Grosser Aufwand für sehr Wenige!

Nur eine sehr kleine Minderheit der Minderheit wird sich registrieren lassen. Das zeigen Zahlen aus Ländern, welche diese Lösung schon kennen (0,5 bis 1% der Schwulen/Lesben, Tendenz abnehmend). Der Aufwand für eine gesetzliche Sonderbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren stünde somit in keinem Verhältnis zur Nutzung. Die erwiesenermassen höheren Scheidungsraten unter Schwulen und Lesben bedeuteten überdies eine unnötige zusätzliche Belastung der Gerichtsbehörden.

9. Benachteiligung anderer Lebensgemeinschaften!

Das Partnerschaftsgesetz schafft Ungerechtigkeiten. Es benachteiligt andere Formen nichtehelicher Gemeinschaften wie Konkubinatspaare, Wohngemeinschaften, zusammen lebende Geschwister oder Bruderschaften. Warum sollen nur gleichgeschlechtliche Paare mit gesetzlichen Vorteilen ausgerüstet werden?

10. Partnerschaft mit häufigem Partnerwechsel: Ist das kompatibel?

Die Einrichtung eines Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare suggeriert dem Stimmvolk ein beschauliches Bild von zwei sich liebenden Personen, die für ihre gegenseitige Treue ein festes gesetzliches Zuhause nötig haben. In Tat und Wahrheit geht der Treuebegriff für Ehepaare und derjenige für gleichgeschlechtliche Paare weit auseinander.

In der Eheschliessung wird die ausschliesslich monogam bleibende Treue gelobt, wobei Seitensprünge nicht im Fokus sind, und wenn schon, die Ausnahme darstellen. Im vorgesehenen Partnerschaftsgesetz müssen sich Homosexuelle nicht mehr zur Treue verpflichten, nur noch zu "Beistand und Rücksichtnahme" (Art. 12).

Das entspricht dem homosexuellen Lebensstil, der unterscheidet zwischen sozialer Treue und sexueller Treue. Soziale Treue, d.h. man unterstützt sich im Leben, aber sexuelle Treue wird kaum angestrebt, da sie Minderung der sexuellen Lusterfahrung sei.

Die Fülle von sexuellen Beziehungen zu andern Partnern gehört in der Mehrzahl der sogenannt monogamen Partnerschaften zum homosexuellen Lebensstil. Fremdgehen wird besonders bei Männern gar nicht als Seitensprung angesehen. "In 80% der festen Partnerschaften haben ein oder beide Männer auch Sex mit andern Männern." (Zürcher Men's Study 98, S. 10). Auch Schwulenverbände geben das zu.

Zudem lebt ein ansehnlicher Teil nicht zusammen. Im weiteren halten solche Partnerschaften nur kurze Zeit, siehe in der vorstehenden Ziffer 6 genannte Studie von 2003, welche auch ältere Studien bestätigt. Zudem: Je länger die Partnerschaft dauert, desto häufiger findet Sex mit anderen Männern statt.

Die Frage der Stimmbürgerin und des Stimmbürgers darf erlaubt sein: Warum reden Medien, Kirchen und Interessenverbände bei soviel Wechsel von "Partnerschaft", und wozu soll ein Gesetz dazu eingerichtet werden, wenn diese Zweierverbindung im Durchschnitt nur kurzfristig zusammen hält?

In Deutschland sprachen sich in einer ähnlichen Debatte ein grosser Teil der Schwulenverbände gegen das dortige Lebenspartnerschaftsgesetz aus, weil u.a. eheähnliche Beziehung nicht dem Wesen gelebter Homosexualität entspreche. Diese ehrliche Stellungnahme wurde damals leider verschwiegen. Kann es sein, dass eine grosse Zahl deutscher Schwulenverbände vor der damaligen Abstimmung ehrlicher war als heute die entsprechenden Verbände in der Schweiz es zu diesem Thema sind?

11. Möglichkeit von Scheinpartnerschaften mit Ausländern!

Mit dem neuen Partnerschaftsgesetz wird eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, die Ausländerbestimmungen zu umgehen. Die eingetragene Partnerschaft kann einfacher und schneller geschlossen, sowie einfacher und schneller wieder aufgelöst werden als die Ehe. Wie ein ausländischer Ehegatte behält der ausländische Partner im Falle einer "Scheidung" unter bestimmten Umständen jedoch automatisch das Aufenthaltsrecht in der Schweiz.

12. Theologische Klärung: Keine einzige Bibelstelle spricht positiv über gleichgeschlechtlichen Sex!

Darum wurde von Theologinnen und Theologen, die die Gleichgeschlechtlichkeit bejahen, versucht, alle diesbezüglichen biblischen Vorbehalte einzugrenzen. Sie behaupten, die biblischen Verurteilungen homosexueller Akte seien auf solche Praktiken beschränkt, die in Verbindung mit anderen verbotenen Handlungen stehen, wie zum Beispiel Götzendienst, Fremdgötterverehrung, egoistische ausbeuterische Motivation, Missbrauch, Bruch der Gastfreundschaft usw. Dagegen seien gleichgeschlechtliche Handlungen, die mit gegenseitiger Liebe und Annahme ausgeübt werden, nicht von biblischen Verboten betroffen. Alles, was in Liebe geschehe, sei von Gott gesegnet.

Doch sämtliche Begründungen dieser Pro-Homosexualität-Theologie halten einer näheren Prüfung nicht stand. Die biblischen Verbote homosexueller Handlungen lassen grundsätzlich keine Ausnahmen zu. Eine Unterscheidung der Beteiligten in Ausbeutende und Ausgebeutete ist den Grundtexten in 3. Mose 18 und 20 sowie Röm. 1 nicht zu entnehmen, u.a. deshalb nicht, weil beide bestraft werden (sollen).

Bezüglich der Freundschaft von David und Jonathan fehlen die Fachausdrücke, welche für sexuellen Verkehr verwendet werden ("liegen mit", "erkennen") und es müssten zwingend Gründe dafür beigebracht werden, weshalb die Autoren der Berichte oder späteren Redaktoren den Gegensatz zur sonst im alten Israel belegten Ablehnung der Homosexualität in Kauf genommen hätten.

Jesus anerkennt grundsätzlich die Gebote des Alten Testaments. In einzelnen Disputen über Sexual- und Ehefragen bezieht er sogar eine rigorosere Position als seine jüdische Umgebung. Er lehrte vor allem in Themenbereichen, in denen er in seiner Umwelt Defizite erkannte oder in denen er eine grundsätzlich neue Sichtweise vertrat. Dies erklärt das Schweigen Jesu zum Thema gleichgeschlechtliche Liebe.

Jesus liebt jeden Menschen, ohne Einschränkung auch die Gesetzesübertreter. Er erwartet jedoch die Beendigung der sündigen Taten, die Annahme seiner Vergebung sowie eine Hingabe an Gott.

Nach 1. Mose 1 und 2 findet der Mann in der Frau (und die Frau im Mann) das Gegenüber, das ihm entspricht und ihn ganz werden lässt (Komplementierung). Der Mensch braucht eine Ergänzung, nicht ein Gleiches dazu. Ein Gegenüber des gleichen Geschlechtes kann das schöpfungsmässige strukturelle Defizit nicht ausgleichen. Gott schuf dem Adam eine Frau, nicht einen zweiten Mann!

13. Keine biologische oder genetische Fixierung. Veränderung ist möglich!

Es gibt bis heute keine replizierten wissenschaftlichen Untersuchungen, die eine spezifische biologische Ursache für Homosexualität stützen würden. Hingegen belegen Hunderte von wissenschaftlich dokumentierten Therapien bei veränderungsbereiten Männern und Frauen bleibende Veränderungen hin zur Heterosexualität durch die Aufarbeitung der in der Kindheit entstandenen Defizite und Verletzungen. Somit ist die Aussage "Einmal schwul – immer schwul" keine Aussage der Sexualwissenschaft, sondern eine Behauptung.

14. Statt auf Fakten auf ideologischen Zielen und politischer Macht-Arbeit aufgebaut!

Aufgrund all dieser Fakten müsste der Staat eigentlich ein Interesse daran haben, gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht zu fördern. Dass er dies mit der Einführung dieses neuen Gesetzes dennoch tun will, ist nicht die logische Folge eines fachlich-wissenschaftlichen Diskurses, sondern das Ergebnis des derzeitigen politischen und ideologischen Kräfteverhältnisses in der Schweiz.

15. Wir lehnen das neue Gesetz ab, nicht die betroffenen Personen!

Bei jedem Abstimmungsthema gibt es Gründe dafür und dagegen. Wir bejahen die Freiheit in der Ausübung eines eigenen Beziehungsstils, auch eines gleichgeschlechtlichen. Unsere Darlegungen basieren auf der verfassungsmässigen Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie Medien- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 15 - 17 und 20). Wir glauben, die Kritik enthaltenden Passagen nicht in einer persönlichen oder allgemeinen herabwürdigenden Art und Weise sowie Zielsetzung formuliert zu haben. Unser sachlich-kritisches Hinterfragen von Homosexualität (Ursachen, Veränderungsmöglichkeiten, Gesundheits-risiken, Auswirkungen auf die Jugend etc.) ist weder Homophobie noch ein Ausdruck davon.

Dem Basler Komitee "Nein zum Partnerschaftsgesetz" gehören unter dem Präsidium von Roland Herzig-Berg, alt Grossrat, 70 Personen an. E-Mail: roland.herzig@roland-herzig.ch

Datum: 11.05.2005

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