Aus rechtlicher Sicht ist an diesen Fällen vor allem stossend, dass die Betroffenen keine Möglichkeit haben, eine Beurteilung durch eine unabhängige Instanz zu erwirken. Praktisch haben die Mitarbeiter des Innenministeriums die Kompetenz, in diesen Fragen endgültig zu entscheiden. Da es sich um einen Entscheid mit einschneidenden Konsequenzen handelt, ist dies problematisch. Das „Jerusalem Institute of Justice“ (Jerusalemer Institut für Gerechtigkeit) setzt sich daher für die Änderung der entsprechenden Gesetze ein. Es soll einem unabhängigen Gericht überlassen werden, über die Widerrufung der Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Eine ganze Anzahl messianischer Juden haben in den vergangenen Monaten einen Brief vom Innenministerium erhalten, sie müssten sich zur Überprüfung ihres rechtlichen Status bei einer Behörde melden. Dabei handelt es sich nicht um eine Anklageschrift, sondern um die Aufforderung, Auskunft zu geben. Dieses Schreiben enthält keinen Hinweis auf das Recht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, und auch keine Warnung, dass die Staatsbürgerschaft widerrufen werden könnte. In der Regel wird die Person dann von einem Beamten zu ihrer religiösen Weltanschauung befragt und im Anschluss an das Gespräch aufgefordert, ein Dokument zu unterzeichnen. In der Folge haben die betroffenen Gläubigen dann plötzlich Schwierigkeiten bei der Erneuerung eines Passes, der Beantragung eines Personalausweises oder der Eintragung ihrer Kinder beim Standesamt. In manchen Fällen geht das Innenministerium so weit, ihre israelische Staatsbürgerschaft zu widerrufen und sie des Landes zu verweisen. Da es in diesen Verfahren kein Gerichtsurteil und keine Beschwerdeinstanz gibt, haben die betroffenen Personen keine Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Das israelische Recht sieht den Entzug der Staatsbürgerschaft in drei Fällen vor. Wer einen feindlichen Staat besucht, Hochverrat begeht oder die israelische Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Angaben erhalten hat, dem kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Im Fall von Igal Amir, dem Mörder von Premierminister Yitzchak Rabin, entschied der Oberste Gerichtshof, sein Vergehen rechtfertige nicht den Entzug der Staatsbürgerschaft. Ebenso entschied ein Gericht im Fall der beiden Knessetmitglieder Whatal Taha und Jamal Zahalka, die illegal einen feindlichen Staat besucht hatten. In den Fällen der messianischen Gläubigen waren es bis jetzt in der Regel Beamte, die die Entscheidung für oder gegen die Widerrufung der Staatsbürgerschaft fällten. Ihre Begründung war meist, dass die Staatsbürgerschaft durch falsche Angaben erschlichen wurde, da nach ihrem Verständnis messianische Juden keine Juden sind und daher kein Recht auf die Einwanderung nach Israel haben. Das Jerusalem Institute of Justice möchte nun durch die Änderung der entsprechenden Gesetze erreichen, dass Fälle dieser Art von unabhängigen Gerichten anstatt von Beamten bearbeitet werden. Ausserdem soll die israelische Öffentlichkeit auf die gegenwärtige rechtliche Situation aufmerksam gemacht werden. In Zeitungsartikeln und Fernsehberichten soll anhand von verschiedenen Beispielen aufgezeigt werden, dass die jetzige Rechtslage zu Ungerechtigkeiten führt. Für dieses weitreichende Projekt ist das Jerusalem Institute of Justice auf Unterstützung aus dem Ausland angewiesen. Quellem: Factum/amziWer Auskunft gibt bekommt Schwierigkeiten
Staatsbürgerschaft absprechen
Inkonsequent
Unabhängige Gerichte einsetzen
Datum: 23.02.2008