Zürcher Stadtregierung legt «Marsch fürs Läbe» weiter Steine in den Weg
Er habe nach wie vor Sicherheitsbedenken, «wenn ein Demonstrationsumzug durchgeführt wird», schreibt der Zürcher Stadtrat in seiner Mitteilung vom 3. Juli 2019. Zudem werfe die vom Statthalteramt vorgegebene Umzugsroute Fragen auf.
Gegendemo der Juso?
Der Stadtrat bewilligte für die Veranstaltung «Marsch fürs Läbe» lediglich eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz, nicht aber einen Demonstrationsumzug in der Innenstadt. Die Organisatoren legten gegen diesen Entscheid Rekurs ein, den das Statthalteramt guthiess (Livenet berichtete). Der Stadtrat werde diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht anfechten, weil er nach wie vor Sicherheitsbedenken habe, heisst es weiter in der Mitteilung.
Derweil reichte offenbar die Juso bei der zuständigen Abteilung der Stadtpolizei ein Gesuch für eine bewilligte Gegendemonstration ein. Dies berichtete die Neue Zürcher Zeitung NZZ.
Down Syndrom als Schwerpunktthema
Der Marsch fürs Läbe lässt 2019 unter dem Thema «Danke, dass ich leben darf!» gemäss dem Flyer Menschen zu Wort kommen, «die entweder selber ein Down Syndrom haben, oder Männer und Frauen, welche im familiären oder beruflichen Umfeld Mitmenschen mit einem Down Syndrom begleiten».
Zusätzlich werde die Kundgebung Bezug nehmen auf den Sachverhalt, dass rund 90 Prozent der Ungeborenen mit dem Befund «Trisomie 21» abgetrieben werden. Die Kundgebung werde auch politische Massnahmen zur Diskussion stellen, wie die Situation verbessert werden könne und Kinder mit Down Syndrom wieder uneingeschränktes Recht erhalten, geboren zu werden.
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Datum: 03.07.2019
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet / idea Schweiz