Keine Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Spenden

Steuern

Zum dritten Mal gescheitert ist am Mittwoch im Thurgauer Grossen Rat der Versuch, Spenden an kirchliche Institutionen von den Steuern absetzen zu können.

In einer Motion war verlangt worden, das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern sei so zu ändern, dass Spenden an steuerbefreite juristische Personen, die öffentliche Kinder- und Jugendarbeit leisten, abzugsfähig seien. Damit sollte erreicht werden dass Spenden an Pfadfinder und CVJM steuerlich absetzbar wären. Ausserdem sollten über die Kirchensteuer hinaus gehende freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Freikirchen abgezogen werden dürfen.

Der Regierungsrat lehnte die Begehren ab. Steuerlich absetzbar seien Spenden an Institutionen, die «öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Aufgaben erfüllen».
Es gehe darum, durch diese Regelung Institutionen zu unterstützen, die durch ihre Arbeit den Staat entlasteten. Religion beziehungsweise Kirche sei aber keine staatliche Aufgabe, weshalb Spenden an sie den Staat auch nicht entlasteten. Deshalb seien sie steuerlich auch nicht absetzbar.

Datum: 23.06.2003
Quelle: RNA

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