Arkansas: Ärzte dürfen aus religiösen Gründen Behandlung ablehnen
Praktisch bedeutet dies, dass Arbeitende im Gesundheitswesen in Arkansas jeden ärztlichen Dienst, bei dem es sich nicht um einen Notfall handelt, nach ihrem Gewissen verweigern können – Ärzte, Krankenpfleger und andere medizinische Angestellte sind demnach nicht mehr gezwungen, geplante Abtreibungen oder Transgender-Operationen durchzuführen. Zudem können medizinische Institutionen nicht diskriminiert, bestraft oder Vergeltungsmassnahmen zum Opfer fallen.
Anti-Diskriminierungs-Gesetze weiterhin in Kraft
«Ich unterstütze dieses Recht auf Gewissensfreiheit, solange Notfälle davon ausgeschlossen sind und die Verweigerung aufgrund des Gewissens nicht genutzt wird, um allgemeine Gesundheitsdienste jeglichen Menschen zu verweigern», erklärte der Gouverneur nach Unterschreiben des neuen Gesetzes. «Vor allem gelten weiterhin die Bundesgesetze, welche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht und nationaler Herkunft im Bezug auf Gesundheitsdienste verbieten.»
Nur einen Tag zuvor hatte Hutchinson ein Gesetz unterschrieben, das es Transgenderfrauen verbietet, in Sportteam-Wettkämpfen von Frauen und Mädchen in den Schulen teilzunehmen, damit es in diesen Wettkämpfen weiterhin fair zugehe.
Geschlechtsumwandlung nicht vom Gesetz her regeln
In der vergangenen Woche hatte der Gouverneur dagegen sein Veto eingelegt bei einem Gesetzesvorschlag, das Minderjährige daran hindern soll, Behandlungen zur Geschlechtsumwandlung zu erhalten. «Wenn (der Vorschlag) Gesetz wird, dann erschaffen wir neue Standards des rechtlichen Eingreifens bei Ärzten und Eltern, die mit den komplexesten und sensibelsten Themen im Bezug zu den jungen Menschen zu tun haben», so Hutchinson. Konservative Gruppen in den USA rufen nun die Gesetzgeber Arkansas dazu auf, das Veto ausser Kraft zu setzen.
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Datum: 12.04.2021
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / CBN News / Christian Post