Die Zeugen Jehovas sind seit 1998 in Österreich als Religionsgemeinschaft anerkannt, ihnen wird jedoch der rechtlich vorteilhaftere Status als Religionsgesellschaft verweigert. 2004 wurde ihr Antrag mit dem Argument abgelehnt, dass eine Gemeinschaft seit mindestens zehn Jahren bestehen müsse, ehe sie als Gesellschaft anerkannt werden könnte. Religionsgesellschaften geniessen Steuervorteile, ihre Priester sind unter anderem vom Militärdienst befreit.
Datum: 05.08.2008
Quelle: RNA