«Love Life»-Kampagne

Der juristische und politische Druck auf das BAG steigt

Viele Schweizer protestieren zurzeit auf unterschiedlichste Art und Weise gegen die Anti-Aids-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Mit einem Antrag auf superprovisorische Massnahmen und Protestbriefen soll die Kampagne nun gestoppt werden. Doch anstatt einzulenken hat das BAG eine noch längere Version des Sex-Clips «Love Life – no regrets» veröffentlicht.
Anti-Aids-Kampagne «Love Life + Bereue nichts».
Printscreen aus dem neuen Love Life-Video

Wie die bereits aus Fernsehen und Internet bekannten Versionen des Love Life-Videos zeigt auch die neue, mit 68 Sekunden Dauer deutlich längste Version des Sex-Clips in kurzen Schnitten Paare bei sexuellen Handlungen. Die Sequenzen enthalten auch fetischistische Elemente in Form einer Verfolgungsjagd, aufreizender Kleidung oder einer Maskierung. Die Paare zeigen einen betont aufreizenden Gesichtsausdruck und geben lüsterne Laute von sich, die durch Edith Piafs Chanson «Je ne regrette rien» nur teilweise überdeckt werden. Der Verein «Zukunft CH» erkennt in dem Film keine Botschaft zur HIV-Prävention, sondern nur eine «aufreizende Darstellung sexueller Praktiken».

Superprovisorische Massnahmen beantragt

35 Kinder, Jugendliche und deren Eltern haben mit Unterstützung mehrerer christlicher Organisationen beim BAG ein Gesuch eingereicht. Sie verlangen, dass die Plakat-Aktion sofort gestoppt wird. Nach der jüngsten Provokation mit dem 68-sekündigen Sex-Video, welches auf lovelife.ch aufgeschaltet wurde, erhöhen sie nun den Druck. Wenn nötig werde man den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen, schreibt der Verein «Zukunft CH». Der Anwalt der 35 Gesuchsteller hat einen Antrag auf superprovisorische Massnahmen zur sofortigen Beendigung der Kampagne gestellt.

EDU ermutigt zum Schreiben von Protestbriefen

Auch die EDU stört sich an den «hochsexualisierten» Plakaten und Filmen. Die Partei will die kritische Stimmung zur BAG-Kampagne ausnutzen und ermutigt alle EDU-Sympathisanten, Briefe an zuständige Instanzen zu schreiben – dies «mit einem freundlichen aber klaren Protest und Bekenntnis zur Pflege der Intimität und der Ehe sowie des Jugendschutzes. Der Protest soll an folgende Verantwortungsträger adressiert werden:

  • Gemeindepräsidenten
  • Schulpräsidenten
  • Grundstücks- oder Gebäudebesitzer, wo die Plakatwand steht
  • Regierungspräsidenten (viele Plakatwände stehen an Kantonsstrassen)
  • Mitglieder des Kantonsparlaments
  • Bundesamt für Gesundheit
  • Bundesrat Alain Berset (E-Mail-Adresse Generalsekretariat des Departements des Innern: info@gs-edi.admin.ch)

Bereits sei ein entsprechender Protestbrief eines EDU-Mitglieds positiv aufgenommen worden, wie die Partei mitteilt: «Die Antwort eines Gemeindepräsidenten ermutigt uns.» Er habe auf eine Intervention eines EDU-Mitglieds geschrieben: «Die für diese Plakatierung zuständige Dienstleisterin nimmt die Anliegen der Gemeinden und deren Einwohner sehr ernst. Das Plakat wird nun voraussichtlich ein paar Tage früher bis zum Schulstart überklebt.»

Datum: 07.08.2014
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet

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