Die liberale Schweizer Praxis bei der Beihilfe zum Suizid werde immer stärker ausgenützt, und faktisch könne sich heute jeder als Suizidhelfer betätigen, sagte Brunner. Der Zürcher Staatsanwalt hat von Amtes wegen alle Fälle von Beihilfe zum Suizid im Kanton Zürich zu überprüfen. Er spricht von Sterbewilligen, welche die tödliche Dosis über eine Magensonde erhalten hätten, weil sie diese nicht mehr selber hätten einnahmen können. Hängig seien auch Fälle von Suizidbeihilfe bei psychisch kranken Menschen. Es gebe deshalb dringenden Regelungsbedarf. Weil jedoch nicht mit einer baldigen Lösung auf Bundesebene zu rechnen sei, fordert Brunner ein "Bewilligungsgesetz für Suizidbeihilfe" für den Kanton Zürich. Mit einer Bewilligungspflicht für Sterbehilfeorganisationen würde eine staatliche Kontrolle sichergestellt. Diese soll unter anderem dafür sorgen, dass Auswahl, Ausbildung und Kontrolle der Sterbehelfer geregelt werden. Derzeit ist die von Sterbehelfern geleistete Beihilfe zum Suizid nur strafbar, wenn diese Beihilfe aus "selbstsüchtigen Motiven" erbracht wird. Und: Zur Unterbindung des "Sterbe-Tourismus" aus dem Ausland soll eine Beihilfe zum Suizid nur noch für Personen erlaubt sein, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Demgegenüber hält Ludwig Minelli von der Sterbehilfeorganisation Dignitas (Zürich) fest, dass eine solches Gesetz auf europäischer Ebene eine Klage wegen Diskriminierung nach sich ziehen könnte. Das Anreisen von Sterbewilligen aus dem Ausland zeige jedenfalls ein wachsendes Bedürfnis. - Im letzten Jahr leistete Dignitas in Zürich 55 Personen aus dem Ausland Beihilfe zum Selbstmord; die meisten reisten aus Deutschland an. Die zweite Organisation, die Sterbehilfe für Ausländer leistet, Exit International (Bern), hat in den letzten Jahren jährlich etwa 20 Ausländern Suizidbeihilfe geleistet. Auf eidgenössischer Ebene ist derzeit ein Bericht "Suizidhilfe" der Nationalen Ethikkommission Humanmedizin (NEK) in Arbeit, der 2004 veröffentlicht werden soll. Darin werden auch Vorschläge zur Regelung der Sterbehilfe gemacht.Nur noch für Schweizer
Diskriminierungsklage?
Datum: 14.08.2003
Quelle: Kipa