Die Regierung schlug damals vor, stattdessen eine wissenschaftliche Arbeit über den Fall erstellen zu lassen. Der Landrat lehnte diesen Antrag nun ab. Die Motion zur Rehabilitierung eingebracht hatte Ständerat und Landrat Fritz Schiesser (FDP). Er könne die "Kehrtwendung" der Regierung nicht verstehen, sagte er während der Debatte. Eine Rehabilitierung Göldins wäre laut Schiesser ein Eingeständnis gewesen, dass die Frau zu Unrecht verurteilt worden ist. Wolle das Parlament nicht als rechthaberisch und uneinsichtig dastehen, könne es sich nicht gegen die Rehabilitierung stellen, erklärte Christoph Zürrer (SP). Eine historische Aufarbeitung der Akte "Anna Göldin" sei dagegen nicht notwendig, denn die Fakten seien bekannt. Anna Göldin war nach einem bereits damals höchst umstrittenen Prozess am 13. Juni 1782 in Glarus geköpft worden. Sie war europaweit die letzte Frau, die als Hexe hingerichtet wurde. Der reformierte Glarner Kantonalkirchenrat hingegen hatte Ende Mai vor der Synode erklärt, Anna Göldin werde kirchlich nicht rehabilitiert, da die reformierte Kirche das Ereignis längst verabscheue und verurteile. Man wolle lieber gegen moderne Formen von Hexenverfolgungen sensibilisieren.
Datum: 09.11.2007
Quelle: RNA
Der Glarner Landrat hat am Mittwoch mit 37 zu 29 Stimmen eine Motion an den Regierungsrat überwiesen. Damit ist der Weg frei für die offizielle Rehabilitierung von Anna Göldin. Der Glarner Regierungsrat hatte dem Parlament Anfang September zwar beantragt, die Motion abzulehnen, jedoch die Verurteilung Göldins als Fehlurteil bezeichnet.