Pflicht-Ethikunterricht in Berlin ist verfassungsgemäss

Berliner Schüler.

Die Einführung des Ethikunterrichts als Pflichtfach an Berliner Schulen ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Ein verbindlicher Ethikunterricht ohne Abmeldemöglichkeit verletze weder die Religionsfreiheit der Schüler noch das Erziehungsrecht der Eltern, heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit blieb die Klage einer 13-jährigen Schülerin und ihrer Eltern ohne Erfolg.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter kann der Landesgesetzgeber einen Pflicht-Ethikunterricht für alle Schüler anbieten, um so die «legitimen Ziele» einer gesellschaftlichen Integration und Toleranz zu erreichen und den Schülern eine gemeinsame Wertebasis zu vermitteln.

Auch die Teilnahme am Religionsunterricht werde der Schülerin nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise erschwert. Der freiwillige Besuch des Zusatzfachs Religion bestehe unabhängig davon, ob zu den verbindlichen Fächern der Ethikunterricht gehöre oder nicht und führe nur zu einer geringen zeitlichen Mehrbelastung, heisst es weiter.

Das Ethikfach war gegen heftigen Protest der Kirchen sowie der Oppositionsparteien CDU und FDP zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 in den 7. Klassen eingeführt worden. Es soll künftig auch in den drei weiteren Jahrgangsstufen verpflichtend unterrichtet werden. Der Religionsunterricht ist aus historischen Gründen freiwillig und wird in Verantwortung der Kirchen erteilt.

Berliner Christen haben sich für Gebet und Aktivitäten in den Schulen vernetzt
Berliner Rahmenlehrplan Ethik

Datum: 20.04.2007
Quelle: Epd

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