Nach Auffassung der Karlsruher Richter kann der Landesgesetzgeber einen Pflicht-Ethikunterricht für alle Schüler anbieten, um so die «legitimen Ziele» einer gesellschaftlichen Integration und Toleranz zu erreichen und den Schülern eine gemeinsame Wertebasis zu vermitteln. Auch die Teilnahme am Religionsunterricht werde der Schülerin nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise erschwert. Der freiwillige Besuch des Zusatzfachs Religion bestehe unabhängig davon, ob zu den verbindlichen Fächern der Ethikunterricht gehöre oder nicht und führe nur zu einer geringen zeitlichen Mehrbelastung, heisst es weiter. Das Ethikfach war gegen heftigen Protest der Kirchen sowie der Oppositionsparteien CDU und FDP zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 in den 7. Klassen eingeführt worden. Es soll künftig auch in den drei weiteren Jahrgangsstufen verpflichtend unterrichtet werden. Der Religionsunterricht ist aus historischen Gründen freiwillig und wird in Verantwortung der Kirchen erteilt. Berliner Christen haben sich für Gebet und Aktivitäten in den Schulen vernetzt
Berliner Rahmenlehrplan Ethik
Datum: 20.04.2007
Quelle: Epd