Klage abgeschmettert

Mit Blutspenden weiterhin Geld verdienen

Jeder Tropfen zählt! Weil Blutspender immer seltener werden, lockt die Mainzer Uniklinik mit einer Entschädigung von 26 Euro. Das Deutsche Rote Kreuz reichte dagegen Klage ein – und muss nun eine Niederlage einstecken.
Blutspenden

Das Rote Kreuz sammelt Blut. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz wird dabei Spendern ausser einem kleinen Imbiss keine Entlöhnung geboten. Aus ethischen Überlegungen und Sicherheitsgründen. Blut dürfe nicht zur Handelsware werden, schreibt das Schweizer Rote Kreuz auf seiner Homepage. Wenn durch das Blutspenden finanzielle Vorteile erzielt werden könnten, bestünde die Gefahr, dass einzelne Personen aus finanzieller Notlage heraus spendeten.

Nach einer europaweiten Richtlinie dürfen Blutspenden grundsätzlich gar nicht gegen Bezahlung erfolgen. Das deutsche Transfusionsgesetz erlaubt jedoch eine Entschädigung, «die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll». Die maximale Höhe wurde in den 1990er Jahren auf 50 DM (ca. 26 Euro) festgelegt.

Die Mainzer Uni kostet dieses Limit selbst bei Vorort-Spendeterminen voll aus. In der Vergangenheit kam es vor, dass sowohl das Rote Kreuz als auch die Uniklinik zum selben Termin in der selben Ortschaft um Blutabgaben warben. Die Folge: Die meisten Spender zog es zu den Nadeln der Uniklinik – wohl wegen den 26 Euro.

Mit einer Klage wollte nun das DRK gegen die nach seiner Auffassung unlautere Konkurrenz vorgehen. Die Mainzer Richter hatten aber in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, sie hielten eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 26 Euro für nicht überzogen. Die Klage wurde zudem bereits aus formellen Gründen abgewiesen – das Deutsche Rote Kreuz ist gar nicht klageberechtigt.

Datum: 05.12.2012
Autor: Livenet
Quelle: Epd

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