Jesus-Prozess erneut vor Gericht?
Nach seiner Auffassung sind die Menschenrechte Jesu vor 2‘000 Jahren durch gerichtliches Fehlverhalten, Amtsmissbrauch und Vorurteile verletzt worden.
Deswegen klagt Dola Indidis gegen den römischen Kaiser Tiberius, seinen Statthalter in Judäa, Pontius Pilatus, eine Gruppe von jüdischen Ältesten sowie König Herodes. Als Rechtsnachfolger der genannten Institutionen verklagt Indidis die Staaten Italien und Israel. Allerdings ist sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom Obersten Gerichtshof Kenias in Nairobi abgewiesen worden. Doch der Anwalt gibt nicht auf; er will jetzt vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag ziehen. Der Christ betet, der Gerichtshof möge entscheiden, «dass das Verfahren vor römischen Gerichten null und nichtig gewesen wäre, weil es weder zum damaligen Zeitpunkt noch in späteren Zeiten dem Verständnis eines Rechtsstaats entsprach».
Falsches Strafmass: Kreuzigung statt Steinigung
Einige der Anwesenden hätten Jesus ins Gesicht gespuckt, ihn mit Fäusten geschlagen, geohrfeigt, beleidigt und als des Todes würdig bezeichnet. Pilatus habe den Angeklagten auspeitschen lassen. Auch das Strafmass – Kreuzigung – habe nicht dem mutmasslichen Vergehen entsprochen, denn Blasphemie sei nach galiläischem Recht mit Steinigung bestraft worden. Jesus sei nach römischem Recht gekreuzigt worden, obwohl das ihm zur Last gelegte Vergehen – Lästerung des Gottes der Juden – danach gar kein Rechtsbruch gewesen sei. Der Richter habe also ein Fehlurteil gefällt.
Beweise stehen in der Bibel
Die Beweise stünden in der Bibel. Indidis erläuterte, dass seine Nachforschungen rein akademischer Natur seien. Gleichwohl sei er zuversichtlich, dass der Fall noch zu seinen Lebzeiten abgeschlossen werde. Ein Vertreter des Internationalen Gerichtshofes sagte allerdings gegenüber dem Informationsdienst Legal Cheek, der Fall habe noch nicht mal theoretisch Aussicht auf Prüfung.
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Datum: 06.08.2013
Quelle: idea