Mörder hatte Kontakte zu Satanisten

Gerechtigkeit

Kiel. Im Kieler Prozess um den grausamen Mord an einem 19-Jährigen zeigte sich der Haupttäter Norman Y. am zweiten Verhandlungstag reuevoll: "Es tut mir sehr, sehr Leid. Wenn ich die Chance und Gelegenheit hätte, das rückgängig zu machen, würde ich es tun." Mit stummen Entsetzen und traurigen Augen vernahm die Mutter des Mordopfers als Nebenklägerin die Entschuldigung von Norman Y.. Er hatte zusammen mit zwei Freunden das ahnungslose Opfer mit Messerstichen und Hammerschlägen getötet.

Das Gericht versuchte, sich ein Bild von den drei Angeklagten zu machen und beleuchtete den bisherigen Lebensweg der Jugendlichen. Alle drei Angeklagten kommen aus mehr oder minder zerrütteten Familien, waren schlechte Schüler und haben keine Berufsausbildungen. Sie waren in der Norderstedter Skinheadszene eingebunden und in einer so genannten "Ghetto-Szene" kam es bei Hip-Hop-Musik zu Drogenmissbrauch und zu übermässigem Alkoholgenuss, so die Aussagen der drei Angeklagten. Besonders Y. hatte auch Kontakte in die "dunkle Satanisten-Szene" Hamburgs.

Durch schwarze Kleidung und Gespräche über den Tod würde sich die sogenannte "Gothic-Szene" auszeichnen, erläuterte Y. dem Gericht. Er selbst habe das cool gefunden und auch eine satanische Bibel besessen. Mit einer Nebelmaschine und Kerzen schuf er in seiner Wohnung eine entsprechende Atmosphäre. Auch habe er sich mit Rasierklingen Bilder von Lucifer in die Haut geschnitten. "Ich wollte Aufmerksamkeit erregen," sagte der Angeklagte. Vorbehalte des Richters, dass er sich als Sohn Satans bezeichnet habe, wies der Angeklagte zurück. Er habe auch nie gesagt, er möchte jemanden umbringen.

Sein Verhältnis zum Ermordeten Kim B. beschrieb Y. mit den Worten: "Ich mochte ihn sehr." Man habe sich gut verstanden und häufig in einer Hamburger Diskothek getroffen. Das Verhältnis habe sich erst geändert, als das Mordopfer von abnormem Sex mit Frauen berichtet habe sowie von schwarzen Messen.

Der Angeklagte Y. soll das Opfer plötzlich mit einem Ausbeinmesser von hinten zweimal in den Oberkörper gestochen haben. Anschliessend sollen die beiden anderen Angeklagten St. und G. dem Opfer weitere zahlreiche Messerstiche und Hammerschläge auf den Kopf versetzt haben.

Quelle: Schleswig-Holsteinischer Courier

Datum: 31.10.2002

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