Aargauer Kirchenrat zum Disziplinarverfahren in der Kirchgemeinde Aarburg

ERK

Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau wertet den Rücktritt von Pfarrer Peter Hürlimann nicht als einseitige Schuldanerkennung, sondern als einen von verschiedenen möglichen Schritten, die Konfliktsituation zu entschärfen.

Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau hat in seiner Sitzung vom Mittwoch die Demission des Pfarrers der Kirchgemeinde Aarburg, Peter Hürlimann, auf Ende August 2004, zur Kenntnis genommen. Siehe auch Artikel von gestern http://www.livenet.ch/www/index.php/D/article/189/12667/

Pfarrer Hürlimann sei in ein seit Juni 2003 laufendes Disziplinarverfahren gegen alle Beteiligten in der Aarburger Gemeindeleitung verwickelt. Dazu gehörten auch die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenpflege, und der Diakonische Mitarbeiter.

Das Verfahren soll klären, wie es zu dem tiefen Zerwürfnis in der Gemeindeleitung gekommen sei und welche Massnahmen zur Wiederherstellung einer ordentlichen Gemeindeleitung erforderlich seien.

Der Kirchenrat werte den Rücktritt von Pfarrer Hürlimann nicht als einseitige Schuldanerkennung sondern als einen von verschiedenen möglichen Schritten die Konfliktsituation zu entschärfen. Ein einseitiger Rücktritt „könne eine komplexe Konfliktsituation mit vielen Beteiligten und einer langen Geschichte aber nicht einfach bereinigen.“

„Schweigepflicht Schutz der Betroffenen“

Der Kirchenrat hält fest, dass nach wie vor alle Beteiligten an die in rechtsstaatlichen Verfahren selbstverständliche Schweigepflicht gebunden seien, die die Unschuldsvermutung gegenüber allen Beteiligen sicher stelle, bis das Urteil gefällt werde. Die Schweigepflicht habe aber auch noch andere Gründe: Sie soll verhindern, dass der Konflikt einseitig von einer Partei in der Öffentlichkeit dargestellt und geschürt werde, und sie soll verhindern dass es zu Verleumdungen und Ehrverletzungen der Gegner im Konflikt komme. Letztlich diene die Schweigepflicht dem Schutz der Betroffenen und liege in ihrem eigenen Interesse.

Der Kirchenrat sei sich bewusst, dass die unerwartet lange Dauer des Disziplinarverfahrens für die Kirchgemeinde und alle Beteiligten eine grosse Belastung bedeute und die Lösung des Konflikts verzögere. Die von der beauftragten Kommission des Kirchenrates vorgeschlagenen Entscheide seien bereits im Dezember 2003 allen Beteiligten zur Stellungnahme vorgelegt worden. Für dieses rechtliche Gehör müsse ausreichende Fristen gesetzt werden. Diese Fristen seien auf Gesuch Beteiligter verlängert worden, was zur Ausdehnung des Verfahrens beigetragen habe.

Sobald der Kirchenrat das Disziplinarverfahren abgeschlossen habe, werde er zunächst die Betroffenen und dann öffentlich informieren. Auch nach dem Abschluss gelte aber für alle Beteiligten, „dass sie ausschliesslich über sie selbst betreffende Aspekte Auskunft geben dürfen und keine vertraulichen Informationen oder verurteilende Aussagen über die anderen Beteiligten verbreiten dürfen.“

Quelle: Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau

Datum: 13.02.2004

Werbung
Livenet Service
Werbung