An Neujahr 2003 tritt die neue Verfassung des Kantons St. Gallen in Kraft. Diese gewährt ausländischen Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten. Die evangelisch-reformierte Kantonalkirche hatte bereits in ihrer eigenen Verfassung seit 1973 dieses Recht vorgesehen. Jede der 55 Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden im Kanton St. Gallen ist nun verpflichtet, den stimmberechtigten ausländischen Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern in kirchlichen Angelegenheiten das Stimmrecht zu erteilen. Die kantonale Kirchenratskanzlei hat mit dem Verwaltungsrechnungszentrum St. Gallen (VRSG) Modalitäten zum Bezug der Stimmausweise vereinbart. Die Verfassungsänderung bringt auch eine personelle Konsequenz: Pfarrer Martin Schmidt, Sevelen SG, wird ab Neujahr als deutscher Staatsangehöriger seine Funktion als St. Galler Kirchenratsmitglied offiziell wahrnehmen können. Seit seiner Wahl in die Exekutive an der Sommersynode nahm er lediglich mit beratender Stimme an den Verhandlungen teil.
Datum: 19.12.2002
Quelle: Kipa