Embryonen untersuchen

EVP kämpft für Schutz am Lebensanfang

Der Staat darf keine Lizenz zum Töten ausstellen. Die EVP protestiert gegen das Vorhaben des Bundesrats,  beschränkt zuzulassen. Dadurch wird mehr menschliches Leben vernichtet.
Die Präimplantationsdiagnostik (PID): Ärzte entscheiden, ob ein Leben lebenswert ist oder nicht.

Bei der PID untersucht ein Spezialist im Rahmen einer künstlichen Befruchtung den Embryo auf Krankheiten und Anomalien, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Der Bundesrat will die PID Risiko-Paaren erlauben. Sie liefen aufgrund ihrer Gene Gefahr, «dass ihr Kind von einer schweren Erbkrankheit mit brutalen Folgen betroffen sein könnte», sagte Bundesrat Alain Berset am 28. Juni 2012 vor den Medien in Bern. Gezielt soll nach bestimmten Erbkrankheiten gesucht werden können, nicht aber nach Trisomie 21 (Down-Syndrom).

Werte und Interessen

«Nicht alles, was wissenschaftlich machbar ist, ist ethisch auch zu verantworten», betont EVP-Präsident Heiner Studer. Die EVP stellt sich gegen die Zulassung der PID. Sollte der Bundesrat im Parlament eine Mehrheit finden, werde die EVP die Präimplantationsdiagnostik in der Volksabstimmung bekämpfen. In der Vernehmlassung hatten CVP, EVP, EDU, Behindertenverbände und Kirchen die Lockerung des PID-Verbots abgelehnt, wogegen FDP, SP, Wissenschafter und Spitäler eine weitergehende Zulassung wünschten.

Den besseren Schutz erhalten

Die EVP anerkennt in einer Medienmitteilung die «schwierige Situation von Eltern, die wegen der Gefahr einer schweren Erbkrankheit und einem grossen Kinderwunsch in einem Dilemma sind». Eine Untersuchung vor der Einpflanzung nicht zuzulassen, die nachher erlaubt sei, mache jedoch Sinn: «Der bessere Schutz des Embryos im Reagenzglas darf ... nicht dem schlechteren Schutz des Fötus im Mutterleib angepasst werden.»

Embryonenproduktion auf Vorrat

Die künstliche Erzeugung von sogenannten Retter-Babys (in Grossbritannien zugelassen) will der Bundesrat nicht gestatten. Doch sollen Paare im Laufe einer künstlichen Befruchtung pro Behandlungszyklus acht statt lediglich drei Embryonen im Reagenzglas entwickeln lassen dürfen. Aufheben will die Regierung zudem das Verbot, Embryonen aufzubewahren, um sie allenfalls später einzupflanzen. Dies geht nicht ohne Änderung des Artikels 119 der Bundesverfassung.

«Leben verdient unbedingten Schutz»

Die EVP wendet sich entschieden gegen das Einfrieren von Embryonen in flüssigem Stickstoff. «Die damit verbundenen Risiken für das Kind und seine Entwicklung (wenn die Embryonen später aufgetaut und in die Gebärmutter eingepflanzt werden) sind völlig ungeklärt.» Spätestens nach 10 Jahren müssten auch diese Embryonen getötet werden. Die EVP hält dagegen: «Embryonen sind menschliche Lebewesen und als Individuum einzigartig. Ihre Würde ist unteilbar und ihr Leben verdient unbedingten Schutz.»

Die PID missachte die Würde der Schwächsten, die am meisten des Schutzes bedürfen, schreibt die EVP. «Sie entscheidet über Leben und Tod, indem sie aus einer Reihe von Embryonen jene auswählt, die für eine Verpflanzung in die Gebärmutter in Frage kommen und die anderen im Reagenzglas sterben lässt. Diese bewusste Tötung der Embryonen widerspricht einer christlich inspirierten Ethik des Lebens grundsätzlich.»

Tötung okay?

Die Vorlage bringt laut der EVP einen «schwerwiegenden Paradigmenwechsel: erstmals wird die Tötung von Embryonen ausserhalb des Mutterleibes erlaubt, während bisher nur in Ausnahmefällen nicht alle entwickelten Embryonen in die Gebärmutter verpflanzt werden mussten». Mit der PID würden Entscheidungen über den Wert oder Unwert menschlichen Lebens salonfähig, urteilt die Partei. Damit untergrabe sie auch «die Anerkennung von kranken Menschen und solchen mit Behinderung».

Datum: 29.06.2012
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet

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