Vier Jahre unbedingt für Suizidhelfer
Baumann, während Jahren verschreibender Arzt und Mitglied der Ethikkommission bei der Suizidorganisation Exit, setzte sich für Suizidbeihilfe auch bei Psychischkranken ein. Die Basler Justiz erachtete den Sterbewilligen für urteilsunfähig. Daher konnte Baumann weder wegen Beihilfe zum Selbstmord noch wegen Tötung auf Verlangen verurteilt werden.
Die erste Instanz verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung, weil er die Urteilsunfähigkeit seines Patienten hätte erkennen können. Die zweite Instanz ging einen Schritt weiter und sprach ihn der (eventual)vorsätzlichen Tötung schuldig, weil er damit gerechnet und in Kauf genommen habe, einem Urteilsunfähigen beim Sterben zu helfen. Diese Einschätzung wurde nun vom Bundesgericht bestätigt.
Gemäss dem Lausanner Urteil ist bei psychisch kranken Menschen die Urteilsfähigkeit in Bezug auf einen Suizid «besonders gründlich abzuklären». Das habe der Psychiater nicht getan, sondern sich mit der Einschätzung begnügt, dass der Sterbewunsch menschlich einfühlbar und verständlich sei. Die Frage der Urteilsfähigkeit sei ihm «gleichgültig» gewesen; daher werde ihm zu Recht Eventualvorsatz vorgeworfen. Andererseits hat Baumann laut Bundesgericht überwiegend aus ideellen Gründen gehandelt; daher wiege sein Verschulden «nicht allzu schwer».
Die NZZ merkt zum Urteil an, dass zwei Experten sich zum für die Verurteilung entscheidenden Gesichtspunkt - ob der Sterbewillige im kritischen Zeitpunkt urteilsunfähig war oder nicht - gegensätzlich äusserten. Das Bundesgericht verneinte eine Befangenheit des ersten Gutachters, auf den die Basler Justiz abstellte.
Datum: 26.06.2009
Quelle: Livenet / NZZ