Diskussion um Nationalhymne

Wettbewerb für neuen «Schweizerpsalm»?

Im Gegensatz zu Deutschland hat die schweizer Nationalhymne einen tiefreligiösen Text. Nach dem Schweizer Nationalfeiertag vom 1. August ist die Diskussion neu entbrannt, ob der «Schweizerpsalm» noch zeitgemäss ist. Eine Diskussion, die wir auch von andern Ländern und vom EU-Vertrag kennen.
Müssen diese beiden Schweizer Christen ihr T-Shirt mit dem Text der Nationalhymne bald wechseln?

Am Nationalfeiertag vom vergangenen Mittwoch sangen viele Schweizer die unter dem Namen «Schweizerpsalm» bekannte Nationalhymne. Nach dem 1. August verstummt der «Schweizerpsalm» für die meisten Schweizer wieder für ein Jahr.

Nicht verstummt ist hingegen die Diskussion um einen neuen Text für die Nationalhymne. Die «Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft» (SGG), die auch das Rütli verwaltet, will gemäss den Online-Plattformen von Schweizer Fernsehen und Neuer Zürcher Zeitung in einem Wettbewerb einen neuen Text ermitteln.

Der Text des Schweizerpsalms sei sprachlich sperrig und inhaltlich nicht mehr zeitgemäss, so die SGG. Die Gesellschaft «ist der Überzeugung, dass ein neuer, der heutigen Schweiz angemessener Text die Nationalhymne aufwertet, ihr zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung verhilft und sie dadurch mit mehr Begeisterung gesungen wird.»

Die Hymne, die mit frommen Zeilen unter anderem dazu auffordert: «Betet, freie Schweizer, betet», steht bis heute sowohl im katholischen wie im evangelisch-reformierten Kirchengesangbuch.

Der Text von Leonhard Widmer kommt romantisch-pathetisch daher, spricht von Morgenrot und Sternenmeer und gilt manchen als veraltet. So kann auch NZZ online den entsprechenden Bericht mit dem Titel überschreiben: «Wer erlöst uns vom Alpenglühn?»

Melodie von Zwyssig soll bleiben

Die Melodie soll nur geringfügig geändert werden – sie sei über die Sprachgrenzen hinweg stabil verankert, meint die SGG gemäss NZZ online. Die Melodie wurde ursprünglich als Choral «Diligam te Domine» («Ich will dich lieben, Herr») vom Zisterzienserpater Alberich Zwyssig aus dem Kloster Wettingen AG komponiert.

Ziel: Neuer Text bis 1. August 2015

Die SGG will gemäss SF online in den kommenden Monaten politische Lobby-Arbeit für ihr Anliegen betreiben und den Wettbewerb ausschreiben. Am 1. August 2015 soll ein neuer Hymnentext offiziell eingeführt werden. Der Text soll die Präambel der Bundesverfassung von 1999 aufnehmen und in einem Wettbewerb ermittelt werden. Einzureichen ist er in zwei Landessprachen.

Seit 1961 wurde der Schweizerpsalm zur provisorischen  Landeshymne der Schweiz, 1981 dann definitiv. Zuvor hatte man «Rufst Du mein Vaterland» zur Melodie von «God Save the Queen/King» gesungen, was zu Verwechslungen führen konnte. Verschiedene Versuche, den Schweizerpsalm zu ändern, sind immer wieder gescheitert, meist mangels breit akzeptierter Alternativen. Viele Schweizerinnen und Schweizer können kaum mehr die erste Strophe auswendig.

Webseite:
Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft

Youtube:
Schweizer Psalm / Nationalhymne mit Text
Deutsche Nationalhymne mit Text

Weiterführender Link:
Präambel des EU-Vertrages 

Präambel der Schweizer Bundesverfassung:

«Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung:»

Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

«Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.»


Datum: 06.08.2012
Quelle: Livenet / Kipa / admin.ch

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