Heilsarmee: „Intaktes Einvernehmen mit den Genfer Behörden“

Das Schild des Heilsarmee-Frauenheims in Genf.

Sollten die Genfer Behörden eine externe Untersuchung rund um Vorwürfe an die Heilsarmee über die zweckentfremdete Verwendung öffentlicher Gelder anordnen, so will sich das Hauptquartier der Heilsarmee dieser Klärung bereitwillig unterziehen.

Am Freitag wies die Heilsarmee-Leitung erneut Vorwürfe der gekündigten Genfer Frauenheimleiterin Evelyne Gosteli zurück, das Hauptquartier wende überproportional viel Geld für administrative Belange auf.

4,7 Prozent Verwaltungskosten

"Wir haben nichts zu verbergen", sagte Heilsarmee-Sprecher Pierre Reift gegenüber der Schweizerischen Depeschenagentur. Die Zentralverwaltung in Bern koste etwa 8 Millionen Franken bei einem Gesamtbudget von 170 Millionen Franken, erläuterte Reift. Damit sei man weit von jenen 15 Millionen Franken entfernt, von denen Evelyne Gosteli spreche.

Die Verwaltungskosten beliefen sich auf 4,7 Prozent des Umsatzes der Heilsarmee in der Schweiz, was durchaus in der Norm liege, sagte Reift weiter. Allerdings sei in letzter Zeit der Personalbestand des Heilsarmee-Hauptquartiers in Bern erhöht worden, um erhöhten Ansprüchen an Professionalisierung zu genügen.

Genfer Staatsbeiträge fürs Hauptquartier in Bern?

Die Finanzkommission des Genfer Kantonsparlamentes (Grosser Rat) wirft der Heilsarmee vor, einen Teil des Kantonsbeitrages an die Heilsarmee für die Finanzierung des Hauptquartiers zu verwenden. Das Hauptquartier verrechnet den vier Institutionen der Heilsarmee in Genf über 300’000 Franken für seine Leistungen in den Bereichen Personaladministration, Finanzen, Controlling und Informatik. Das Hauptquartier weist auf seiner Homepage darauf hin, dass sie die diesbezüglichen Fragen aus Genf bereits im vergangenen Februar beantwortete und seither Leistungsverträge mit den zuständigen Behörden abschloss.

Die ganze Kontroverse wird von der Heilsarmee-Spitze sehr bedauert. Im Hauptquartier in Bern ist man der Ansicht, dass der ganze Wirbel von der gekündigten Mitarbeiterin ausgelöst worden sei, um der Organisation zu schaden.

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Datum: 04.01.2006
Quelle: Kipa

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