Österreich

Debatte um "religiöse Gewalt" im Strafrecht

In Österreich ist eine lebhafte Debatte über mögliche Rechtsfolgen von "religiöser Gewalt" entbrannt. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) will den religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als "Erschwerungsgrund" im Strafrecht festschreiben.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner

Damit würden die Gerichte dazu angehalten, nach einem entsprechenden Schuldspruch eher höhere Strafen zu verhängen. Neue Strafdelikte wie beispielsweise sogenannte "Kulturdelikte" oder höhere Strafrahmen, etwa gegen (schon jetzt strafbare) "Zwangsehen" oder "Ehrenmorde", lehnt die Justizministerin allerdings ab.

Religiös motivierte Gewalt

"Von den Tatbeständen haben wir alles, was wir brauchen. Mord bleibt Mord - mehr als lebenslänglich kann nicht verhängt werden", betonte Bandion-Ortner. Konkret überlegt Bandion-Ortner, den Katalog der im Strafgesetzbuch definierten "Erschwernisgründe" um einen Punkt "religiös motivierte Gewalt" zu erweitern. Ausserdem könnte festgeschrieben werden, "dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können".

Erschwerungs- und Milderungsgründe dienen den Gerichten als Richtlinie bei der Festlegung des Strafmasses nach einem Schuldspruch. Sie können damit innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens entweder höhere oder niedrigere Haftstrafen verhängen.

Aufzwingen nichtkonformer Lebensweise

Ausserdem als Erschwerungsgrund definiert werden könnte demnach ein "Gesamtverhalten, das darauf abzielt, jemandem eine andere Lebensweise aufzuzwingen, die mit unserer Gesellschaft nicht konform ist". Als Beispiel nannte Bandion-Ortner Eltern, die ihren Kindern aus religiösen Gründen die Schulbildung oder den Kontakt mit Männern verwehren. Eine entsprechende "Nötigung" könnte damit automatisch als "schwere Nötigung" mit höherer Strafdrohung qualifiziert werden.

Auch gegen Drohung Abtreibungskliniken

Gelten würde der Erschwerungsgrund dann allerdings für jede Form religiös motivierter Gewalt, nicht nur im Kontext des Islam, wie die Ministerin auf Nachfrage der Apa betonte - also etwa auch gegen eine etwaige "gefährliche Drohung" christlicher Fundamentalisten gegen eine Abtreibungsklinik.

Sozialdemokraten und Grüne üben Kritik

Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) begrüssten den Vorschlag der Justizministerin. Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) lehnte dagegen den ÖVP-Vorstoss zur härteren Bestrafung religiös motivierter Delikte ab.

Ein religiöser Hintergrund des Täters dürfe vor Gericht weder Erschwerungs- noch Milderungsgrund sein. "Staat und Religion sind zwei Paar Schuhe. Religion spielt keine Rolle, es gelten die Gesetze", betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Darüber hinaus warnte er davor, dass der Verweis auf religiöse Motive im Strafrecht zu "erheblichsten Auslegungsproblemen" führen könnte.

Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser nannte den Vorstoss Bandion-Ortners "ideologischen Unsinn". Ehrenmorde oder Genitalverstümmelung seien schon jetzt strafbar. Kulturelle oder religiöse Hintergründe dürften keinen Einzug ins Strafgesetzbuch halten - weder als Rechtfertigung für ein Verhalten, noch als Argument für eine strengere Bestrafung.

Islam-Gemeinschaft kritisiert Wortwahl

Kritik an den Vorschlägen der Justizministerin kam auch von Seiten der Islamischen Glaubensgemeinschaft. Die Formulierung "religiöse Gewalt" sei "irreführend und kontraproduktiv", kritisierte Sprecherin Carla Amina Baghajati. "Taten wie Zwangsheirat, Ehrenmord oder weibliche Genitalverstümmelung sind auf keinen Fall religiös zu legitimieren", betonte Baghajati.

Für Baghajati kann Gewalt gegen Frauen gerade auch durch die scharfe Verurteilung unter Bezugnahme auf islamische Quellen bekämpft werden. "Die Religion ist hier also nicht das Problem, sondern vielmehr ein Teil der Lösung", so die Sprecherin der Glaubensgemeinschaft in Österreich. Das hätten auch die jüngten Erfolge im Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung gezeigt, an denen auch österreichische Muslime federführend beteiligt seien. Als alternative Formulierung schlug Baghajati den international etablierten Begriff "traditionsbedingte Gewalt" ("harmful traditional practices") vor.

Datum: 09.02.2010
Quelle: Kipa

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