Volksinitiative

EDU will Ehe in Zürcher Kantonsverfassung definieren

Die EDU will den Schutz der Ehe und ihre Definition in der Zürcher Kantonsverfassung verankern. Geht das überhaupt?
Ein Ehepaar bei der Trauung

Mit einer Volksinitiative will die EDU des Kantons Zürich den aus dem Jahr 2005 stammenden Artikel 13 mit dem folgenden neuen Absatz ergänzen: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.» Diese Ehedefinition ist laut EDU zunehmend in Gefahr. Die Gegner der Ehe kämpften an verschiedenen Orten: Sie wollten die Gleichstellung der Ehe mit dem Konkubinat, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und für mehr als zwei Personen (Polygamie) bis hin zur gänzlichen Abschaffung der Ehe.

Weil sich die gängige Meinung zunehmend aufsplittert, soll nun durch die Volksinitiative «Schutz der Ehe» eine auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau erhalten und geschützt werden. Eine Öffnung der Ehe für andere Lebensgemeinschaften würde Bestand und ursprüngliche Bedeutung der Ehe gefährden, betont dazu EDU-Kantonsrat Heinz Kyburz.

Ein Eheartikel in die Kantonsverfassung?

Gehört eine solche Definition in eine Kantonsverfassung und nicht eigentlich in die Bundesverfassung? Kyburz erklärt dazu, ein Grundrecht wie die Ehe könne auch auf Kantonsebene definiert werden. Wenn das Grundrecht eine Entsprechung in der Bundesverfassung habe, könnten daraus in der Kantonsverfassung Grundrechtsansprüche abgeleitet werden, die das Bundesgericht noch nicht anerkannt habe. Da die Ehe auf Verfassungsebene noch nicht definiert sei, verstosse die EDU-Volksinitiative nicht gegen übergeordnetes Recht. Der Initiativtext entspreche denn auch der aktuellen Rechtsauffassung des Bundesgerichts.

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EDU Zürich

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Datum: 03.11.2014
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

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