Über die Schweiz unzensiert erhältlich
Torsten H., ehemaliger Besitzer und amtierender Chefredaktor und Administrator der Seite, entbietet einen „besonderen Dank", weil die Seite hier ohne Zensur laufen könne. Die deutsche Internet-Aufsichtsbehörde Jugendschutz.net hat zuvor festgestellt, dass "Shooterplanet" gegen den deutschen Jugendmedienschutz verstösst. Kinder und Jugendliche hätten auf "Shooterplaneb freien Zugriff auf Bilder oder Videos, die grausame, blutige Gewaltszenen beinhalten würden. Dies könne "eine verstörende und traumatisierende Wirkung haben", schrieb Jugendschutz.net in einem Brief an den ehemaligen Besitzer Torsten H., wie die Mittellandzeitung berichtet. Der Schweizer Datenbankanbieter aus Menziken AG will mit dem Inhalt der Seite nichts zu tun haben.
Schweiz setzt noch auf „Selbstkontrolle"
Im Vergleich zu Deutschland steckt der Kinder- und Jugendschutz bezüglich Computerspiele im Internet noch in den Kinderschuhen. In Deutschland gibt es verbindliche Alterslimiten für Computerspiele, sodass die Jugendschutzbehörden, gegen Verstösse vorgehen können. Im Fall "Shooterplanet" forderte Jugendschutz.net den Betreiber auf, technische Schutzmass-nahmen zu treffen, damit Minderjährige künftig keinen freien Zugang zum Angebot mehr haben - beispielsweise eine Identitätskontrolle. Andernfalls müsse er mit einer Busse oder einer Sperrung von "Shooterplanet" rechnen. In der Schweiz wären solche Massnahmen derzeit nicht möglich. Weder Bund noch Kantone - mit Ausnahme der Waadt - kennen gesetzliche Alterslimiten bei Computerspielen; man setzt auf die Selbstkontrolle der Branche.
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren fällte 2007 den Entscheid, bei „interaktiven Spielen" auf die Selbstregulienmg durch die Branche zu setzen. Diese basiert auf den freiwilligen PEGI-Altersempfehlungen (Pan European Game Information) - einem System, das in vielen europäischen Ländern angewandt wird. Mit ihrem "Code of Conduct" haben sich im Jahr 2006 Hersteller, Importeure, Grosshändler und Detailhändler in der Schweiz verpflichtet, sich nach den PEGI-Altersempfehlungen für Computerspiele zu richten.
Testkäufe und Sanktionsmassnahmen geplant
Die Parlamente der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft stimmen voraussichtlich im Sommer über eine Gesetzesvorlage ab, welche die PEGI-Vorgaben als bindend erklärt. Es sind Kontrollen wie beispielsweise Testkäufe und Sanktionsmassnahmen geplant. Im eidgenössischen Parlament gibt es Vorstösse, die eine nationale Zertifizierungsstelle für die Altersfreigabe von Medieninhalten fordern.
Die Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) wird nur aktiv, wenn Inhalte gegen das Strafgesetz verstossen, beispielsweise bei Kinderpornografie, bei Rassendiskriminierung oder bei Verstössen gegen den so genannten Brutaloartikel. Selbst die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, in denen es bald verbindliche Alterslimiten für Computerspiele geben könnte, planen keine Internet-Kontrollbehörde. "Kantonal ist hier nichts auszurichten", sagte die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro in einem Interview mit dem "Medienheft".
Schweiz soll Vorreiterrolle spielen
"Der Fall ‚Shooterplanet' ist Hinweis genug, dass in der Schweiz etwas passieren muss", sagt die Zürcher CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer. Sie räumt zwar ein, dass das Internet neue Dimensionen eröffnet habe, die wohl alle etwas überfordern würden. Dennoch müsse man beim Kinder- und Jugendschutz eine Vorreiterrolle spielen wie Deutschland.
Im September 08 haben die eidgenössischen Räte Motionen von Ständerat Rolf Schweiger und Nationalrat Norbert Hochreutener gegen Gewalt und Pornografie auf Handys von Kindern und Jugendlichen überwiesen, bislang ohne grosse Wirkung. Bereits zuvor hatte Nationalrat Walter Donzé (EVP) einen schweizweit einheitlichen Jugendmedienschutz nach dem niederländischen Modell angeregt. Er würde dank einheitlichen Piktogrammen Eltern die Informationen verschaffen, um Medieninhalte für ihre Kinder zu beurteilen.
Datum: 16.04.2009
Quelle: SSF