Gesetz für Religionsfreiheit?

Das Genfer «Laizismus-Gesetz» schiesst über das Ziel hinaus

Eine geplante Gesetzesbestimmung im neuen Genfer Laizismus-Gesetz soll den Staatsbeamten untersagen, im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ein religiöses Symbol zu tragen. Das ist nicht verhältnismässig und ein Verstoss gegen die Religionsfreiheit, kritisiert der
Nach dem neuen Gesetz dürften Lehrerinnen wohl keine Halsketten mit einem Kreuz mehr tragen.
Ein Kreuz wäre «Symbol der Glaubensüberzeugung» problematisch.

Westschweizer Zweig der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA.

Ein Verbot würde etwa einer Lehrperson verbieten, ein Kreuzsymbol zu tragen. Auch islamische Symbole oder solche von anderen Religionsgemeinschaften wären vom Verbot betroffen. «Ein solches Verbot ist unverhältnismässig und verstösst gegen die Religionsfreiheit», schreibt die SEA in einer Mitteilung vom 13. November. Zudem würde eine Umsetzung grosse Probleme darstellen. «Wie das umgesetzt werden soll, weiss niemand», sagt Michael Mutzner, Generalsekretär des Westschweizer Zweiges der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA-RES.

Probleme mit Augenmass lösen

In der Schweiz bezeichnen sich heute noch über die Hälfte der Menschen als gläubig. Vier Fünftel sind einer Kirche oder einer anderen Glaubensgemeinschaft zugehörig. Die gänzliche Abwesenheit von Religion im öffentlichen Raum entspricht weder den historisch gewachsenen Voraussetzungen in der Schweiz noch würde es zum religiösen Frieden beitragen. Viel besser sei, allfällige Probleme zwischen dem Staat als Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern pragmatisch und mit Augenmass zu lösen, sagt Mutzner.

Gesetz soll religiöse Freiheit schützen

Das Verbot des Tragens von Symbolen ist im Rahmen eines Gesetzesentwurfs für ein Laizismus-Gesetz vorgesehen. Das Gesetz habe im Ganzen durchaus positive Seiten und sei auch der Religionsfreiheit dienlich, sagt Mutzner. Besonders die Tatsache, dass der Entwurf vorgängig auch mit den Religionsgemeinschaften diskutiert worden sei, begrüsst Mutzner. Einige Punkte seien jedoch restriktiv und eine Einschränkung der religiösen Freiheit. Dies betreffe insbesondere das Verbot für Staatsangestellte, in Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung ein  zu tragen. «Diese Bestimmung muss abgeändert werden», fordert darum das «Réseau évangélique suisse», der Westschweizer Zweig der Schweizerischen Evangelischen Allianz.

SEA-Dokumentation zur Religionsfreiheit

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA hat bereits vor drei Jahren eine Dokumentation zur Religionsfreiheit und freien Meinungsäusserung auf öffentlichem Grund veröffentlicht. Die
Stellungnahme «Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung» enthält wesentliche Vorschläge und Forderungen zur religiösen Freiheit und zum religiösen Frieden in der Schweiz. Das Dokument kann auf www.each.ch heruntergeladen werden.

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Datum: 13.11.2015
Autor: Thomas Hanimann
Quelle: Schweizerische Evangelische Allianz SEA

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