Kritik an Behörden

Menschenrechtler kritisieren Willkür gegenüber Konvertiten

Asylanträge zum Christentum konvertierter Iraner werden in Deutschland immer häufiger abgelehnt. Menschenrechtler üben deshalb Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Verwaltungsgerichten.
Flüchtlinge

Asylanträge von zum Christentum konvertierten Iranern haben nach Auffassung von Menschenrechtlern in Deutschland immer weniger Aussicht auf Erfolg. Die von Abschiebung betroffenen Menschen hätte hier keine Lobby. Im Iran würden christliche Konvertiten, Bahai und Sufi häufig festgenommen, verurteilt und drangsaliert. «Menschenrechtsverletzungen aus religiösen Gründen stehen in dem Land auf der Tagesordnung», erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) am Donnerstag zur Situation christlicher Konvertiten aus dem Iran in Deutschland.

Pfarrer Gottfried Martens nannte bei der Online-Pressekonferenz der IGFM am Donnerstag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) «eine politische Behörde», der es nicht um den Einzelfall bei einem Asylantrag gehe. Das BAMF gebe «Weisungen von oben weiter, dass nämlich christliche Konvertiten erst einmal regelhaft abgelehnt werden sollen». Dies geschehe oftmals in einer geradezu zynischen Weise, sagte Martens und zitierte aus einem BAMF-Protokoll.

Darin laute es: «Sie sagen, dass Sie an ein ewiges Leben glauben. Dann sollte es für Sie kein Problem sein, wenn Sie in den Iran zurückgehen werden und tatsächlich zur Todesstrafe verurteilt werden, denn so werden Sie ein ewiges Leben bekommen, was Sie auch bestreben.» Der Antrag auf Asyl in dem genannten Fall sei abgelehnt worden. Die Anerkennungsquote von Asylanträgen christlicher Konvertiten ist nach Martens Angaben von nahezu 100 Prozent vor einigen Jahren auf nun «nahe an den einstelligen Bereich» gesunken.

Martens ist Pfarrer der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin-Steglitz. Zu seiner Gemeinde gehören eigenen Angaben zufolge insgesamt etwa 1'200 Konvertiten aus dem Iran und aus Afghanistan. Der Geistliche hat viele Asylsuchende bei ihren Anträgen und Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und vor Verwaltungsgerichten begleitet.

Kirchen sollen sich für Konvertiten einsetzen

Die Aufgabe von IGFM bestehe darin, Schicksale von Abschiebung bedrohter Konvertiten öffentlich zu machen und damit Politik und Behörden «zu einer Verhaltensverbesserung zu bewegen». Es sei noch zu wenig bekannt, dass der Iran ein Terrorstaat sei und daher konvertierte Christen in dem Land um ihr eigenes Leben und dem ihrer Angehörigen fürchten müssten. Bei Politikern sei eine «gewisse Beliebigkeit» und «Schulterzucken» festzustellen, wenn Christen von aus dem Iran von Abschiebung wegen ihres Glaubens betroffen seien.

Lessenthin appelliert auch an die Kirchen, klar für die Belange ihrer Glaubensgeschwister einzutreten. «Ich wünsche mir von den Kirchen – gerade von den grossen Kirchen in Deutschland –, dass sie ihre Stimme lauter erheben, wenn es um das Schicksal von Schwestern und Brüdern geht, denen ihr Glaubenswechsel, ihre christliche Erweckung, abgesprochen wird.» Platte Urteile verdienten zudem den aktiven Widerspruch von «Leitungspersonen» der Kirchen. «Hier müsste sich die Kirchenführung deutlicher positionieren», forderte Lessenthin.

Persönliche Einstellung der Richter und Wohnort von Bedeutung

Wie Martens bei der Pressekonferenz sagte, bleibe den Asylsuchenden nichts anderes übrig, als vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen. Die Prozesse, die er dort erlebe, seien oft «ein reines Glücksspiel». Er frage sich, wie das mit dem Rechtsstaat zu vereinbaren sei. Ein entscheidender Faktor für die Aussicht auf Erfolg für die Asylsuchenden vor einem Verwaltungsgericht sei der Wohnort. «Man weiss von vornherein: In diesem Verwaltungsgericht hat man eine gewisse Chance. In jenem Verwaltungsgericht hat man überhaupt keine Chance», erklärte Martens.

Seiner Einschätzung nach geht es bei den Verhandlungen «weniger um die Ernsthaftigkeit der Konversion», sondern viel mehr um die «persönliche Einstellung des Richters» zum Thema. «In vielen Fällen ist es so, dass diese Verwaltungsrichter sich in einer Art und Weise anmassen, Experten in Fragen des Glaubens zu sein, dass man einfach nur noch fassungslos ist», sagte der Pfarrer. Richter würden mitunter offen sagen, dass sie über die Ernsthaftigkeit einer Konversion besser Bescheid wüssten, als ein Pfarrer.

Was vor den Verwaltungsgerichten abgefragt oder untersucht werde, nannte Martens «willkürlich». Martens kritisierte, dass de facto Gerichte und Behörden entschieden, was für den Glauben eines Christen richtig und wichtig sei. Wegen der Ablehnung von Asylanträgen und der drohenden Abschiebung würden viele Asylsuchende keinen Ausweg mehr sehen und sich daher mit Suizidgedanken tragen.

«Es geht um Menschenleben»

Pfarrer Martens berichtete von einer Gerichtsverhandlung, bei der der Betreffende «noch nicht einmal die Gelegenheit bekam, zu erklären, warum er eigentlich Christ geworden ist». Seiner Einschätzung nach hätten in verschiedenen Fällen Richter ihr Urteil bereits vor der Gerichtsverhandlung getroffen. Es gebe aber auch Verwaltungsrichter, die sich ernsthaft bemühten und ganz wesentlich auf das Wort derer hörten, die die Konvertiten über Jahre hinweg begleitet und deren Glaubenspraxis miterlebt hätten.

«Wir nehmen Menschen den Glauben an unseren Rechtsstaat», erklärte Sasan Harum-Mahdavi, Vorstandsmitglied des Vereins «Leben und Leben Lassen – zur Verwirklichung der Menschenrechte» mit Sitz in München. Man müsse dafür sorgen, dass der Rechtsstaat wieder die Augen öffne: «Es geht hier um Menschenleben, um Schicksale», sagte Harum-Mahdavi.

Der Menschenrechtler schilderte das Schicksal vieler zum Christentum konvertierter Iraner am Beispiel von Mohammad Reza. Der Iraner sei 2015 nach Deutschland gekommen und hier zum Christentum konvertiert. Der junge Mann habe sich in der Gemeinde und im Sport engagiert, eine Lehre zum Bademeister abgeschlossen. Weil er wegen eines Jobs nach Bayern gezogen war und bei einer Behörde auf Drängen hin seinen Pass abgegeben habe, habe der junge Mann schliesslich seinen Aufenthaltstitel verloren.

Vor Gericht hätten sein Seelsorger oder der Gemeindevorsteher bestätigt, dass der Mann «wirklich ein christliches Leben geführt» habe, dennoch habe der Richter dem keinen Glauben geschenkt. «Der Richter sieht sich in der Lage, eher zu erkennen, ob er christlich lebt oder nicht, wie seine Gemeinde. Das kann es ja gar nicht geben», sagte Harum-Mahdavi. Die drohende Abschiebung habe dem jungen Mann alle Kraft geraubt.

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Datum: 02.08.2022
Autor: Norbert Schäfer
Quelle: PRO Medienmagazin

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