Lange Wartezeit

Ein gemeinsames Familienrecht für ägyptische Christen

Die christlichen Kirchen am Nil haben ein Familienrecht erarbeitet, das auch die evangelischen Minderheiten gelten und im kommenden Jahr vom Parlament genehmigt werden soll. Ein Durchbruch.
Ägypten

Seit den vier Jahrhunderten türkischer Herrschaft von 1517 bis 1914 gilt in Ägypten die Praxis, dem Familienrecht christlicher Kirchen – wie auch der Juden – zivilrechtliche Gültigkeit einzuräumen. Das gilt jedoch nur für orthodoxe und katholische Christen. Evangelische Ehen unterliegen dagegen dem islamischen Religionsrecht, der Scharia. So konnte bisher ein koptisch-orthodoxer Mann seine katholische Frau grundlos ohne deren Recht auf Einwand verstossen. In evangelischen Familien kam das so gut wie nie vor.

Bisher galt für Minderheiten das islamische Erbrecht

Umso einschneidender war es, dass für diese das islamische Erbrecht galt: Auch die Söhne von Evangelischen erhalten wie die Muslime das doppelte Erbteil der Töchter. Bei ungelösten Streitfragen zum elterlichen Erbe fällt es an die nächstgelegene Moscheestiftung bzw. heute meist an die Staatskasse. Die  presbyterianische Evangelische Kirche Ägyptens, bekannt auch als «Synode vom Nil», ist zwar mit ihren rund 300'000 Mitgliedern die im Orient grösste reformatorische Gemeinschaft, doch nicht einmal sie verfügte in Ägypten bisher über ein staatlich anerkanntes Familienrecht.

Uneinheitliches Recht für Christen

Das hängt damit zusammen, dass es zur Zeit ihres Entstehens im 19. Jahrhundert noch kein vom Sultan anerkanntes «protestantisches Religionsvolk» wie die Griechisch-Orthodoxen oder die Armenier gab. Ihr «Millet» umfasste hingegen auch die ägyptischen Kopten. Das verbriefte ihnen kirchliche Gerichtshöfe für ihre Familien- und Personalstandsangelegenheiten. Dasselbe galt auch für die Katholiken, aber nicht für die späteren evangelischen Freikirchen wie Methodisten, Baptisten oder Pfingstchristen. Das Gesetz schützte jedoch bei Katholiken und orthodoxen Kopten die Unauflöslichkeit kirchlich geschlossener Ehen.

Offen für Missbräuche

Das Gesetz ermöglichte aber auch Missbräuche, wenn sich koptisch-orthodoxe oder katholische Männer mit dem äusserlichen Übertritt zu einer evangelischen Kirche auf das islamische Scheidungsrechts berufen wollten. Der langjährige Schweizer Pfarrer in Kairo, Georges Pidoux, wusste in den 1970er Jahren davon zu berichten. Der auch als reformierter Alttestamentler bekannte Waadtländer musste wiederholt solchen «Scheidungs-Konvertiten» die Tür weisen. Ebenso verhielt sich der Seelsorger für die katholischen Schweizer, der Franziskaner P. Gumbert Ludwig.

Neues Familienrecht gilt auch für evangelische Christen

Eine allgemein verbindliche, grundsätzliche Regelung für alle Christen Ägyptens wurde aber umso dringlicher, als sich die Interpretation und Anwendung des islamischen Rechts im Zug der ausufernden Muslim-Radikalisierung ständig verschärfte. Daher erarbeiteten in fünfjähriger Bemühung die drei grossen Kirchen Ägyptens ein gemeinsames Familienrecht. Die evangelikalen Christen wurden dabei durch die koptisch-evangelische Kirche vertreten.

Treibende Kraft war der Generalsekretär des Ägyptischen Kirchenrates, Pfarrer Rifaat Fathi. Ausserdem übersetzt er gerade die «Herrnhuter Losungen» ins Arabische. Sie sollen in diesen Corona-Zeiten auch am Nil Kraft und Hoffnung schenken.

Langjährige sorgfältige Arbeit

Ihm und seinem Team ist in langwieriger, aber sorgfältiger Arbeit eine Kodifizierung des christlichen Familienrechts gelungen, die das Gemeinsame herausstellt und konfessionelle Unterschiede festschreibt, ohne dass sie weiter Hintertüren zur Scharia offen lässt. Das einheitliche Familienrecht wurde inzwischen sogar von Rom genehmigt und der ägyptischen Regierung überreicht. Eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs wird zu den ersten Aufgaben des neugewählten ägyptischen Parlaments gehören, das aber wegen der Covid-19-Pandemie nicht vor Anfang 2021 zusammentreten dürfte. An der Zustimmung zum christlichen Ehe- und Erbrecht gibt es aber schon jetzt keine Zweifel.

Bewegung im arabischen Raum

Die ägyptische Reform des christlichen Familienrechts kommt umso zeitgemässer, als andere vom Islam geprägte Staaten ebenfalls Reformen angehen. So haben die zur Zeit dabei tonangebenden Vereinigten Arabischen Emirate die Satzungen des Religionsrechts Scharia bezüglich der Zulässigkeit, ja Verpflichtung von Ehrenmorden, dem Verbot des Zusammenlebens unverheirateter Paare und der Benachteiligung von Frauen und Andersgläubigen im Erbrecht ausser Kraft gesetzt. Die Emirate stellen auch mit ihrer relativen Christenfreundlichkeit einen Gegenpol zu Saudi-Arabien dar, das weiter sogar privates Beten und den Besitz von Bibeln bestraft.

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Datum: 25.11.2020
Autor: Heinz Gstrein
Quelle: Livenet

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