Änderung Asylgesetz

SEA: Öffnung der Asylseelsorge ist zeitgemäss

Gespräch in Asyllager
Der Bundesrat will mit neuen Regelungen auf Gesetzesstufe in den Asylzentren des Bundes den Betrieb und die Sicherheit besser gewährleisten. Unter anderem soll auch die Seelsorge in diesen Zentren gesetzlich geregelt werden. Hier die Antwort der SEA.

Verschiedene Mitglieder der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA-RES sind mit ihrer Expertise und Erfahrung führend in der Asylseelsorge. In ihrer Vernehmlassungsantwort fordert die SEA-RES daher insbesondere eine Öffnung für weitere Kirchen, christliche Organisationen und Religionsgemeinschaften.

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES begrüsst in der Vernehmlassung, dass eine gesetzliche Grundlage für die Seelsorge in den Bundesasylzentren, ihre Rolle und Finanzierung geschaffen werden soll. In Anbetracht der pluralen Gesellschaft und der vielfältigen religiösen Hintergründe der Asylsuchenden sei es wichtig und zeitgemäss, seelsorgerische Tätigkeiten für weitere Kreise zugänglich zu machen, wie dies in der Vorlage vorgesehen ist. Künftig sollen Vertreterinnen und Vertreter aus allen religiösen Gemeinschaften, welche die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, Seelsorge in den Bundesasylzentren anbieten können.

Dazu zählten Seelsorgerinnen und Seelsorger sowohl aus Landeskirchen wie auch staatsunabhängigen evangelischen Kirchen und Organisationen aus dem Netzwerk der SEA-RES. Als Vorbild diene hier zum einen die Armeeseelsorge, die diese Öffnung für alle grossen, in der Schweiz repräsentierten Konfessionen kürzlich vollzogen hat. Zum anderen seien in den Asylzentren der Kantone schon lange auch Mitglieder der SEA-RES seelsorgerisch tätig. Deren Fachkompetenz und Praxiserfahrung solle auch in den Bundeszentren genutzt werden können.

Keine finanzielle Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften

Kritisch sieht die Schweizerische Evangelische Allianz hingegen die Ungleichbehandlung punkto Finanzierung: Es sei nicht zielführend und möglicherweise sogar diskriminierend, dass religiöse Gemeinschaften, die Kirchensteuern erheben, keine Abgeltung für ihre Dienstleistungen in den Bundesasylzentren erhalten sollen. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

Ausserdem erachtet es die SEA-RES als problematisch, dass die Asylseelsorge gemäss Gesetz explizit zur «Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Zentren des Bundes» beitragen und als «Massnahmen zur Verbesserung und Förderung des Zusammenlebens» dienen soll. Denn dies könne nicht das Endziel der Seelsorge sein. Vielmehr sei sie zunächst als ein Dienst an den Asylsuchenden selbst anzusehen, der es ihnen ermögliche, ihre Religions- und Glaubensfreiheit auszuüben.

Zur Webseite:
Schweizerische Evangelische Allianz

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Datum: 04.05.2023
Autor: Viviane Krucker-Baud
Quelle: SEA / RES

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