Gegen Heiratsstrafen

Freikirchen wehren sich

Hochzeit
Faire Renten und Steuern endlich auch für Ehepaare: Der Dachverband Freikirchen.ch nimmt in der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung deutlich Stellung und wehrt sich gegen die vorhandenen Heiratsstrafen.

Die neue Vorlage zur Individualbesteuerung wird klar abgelehnt. Die Freikirchen unterstützen in diesem Zusammenhang die beiden Volksinitiativen der Mitte «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» sowie «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare».

«Die Freikirchen debattieren sehr unterschiedliche Fragen. Wir begrenzen uns nicht nur auf kulturelle und religiöse Fragen. Für uns ist es von entscheidender Wichtigkeit, dass wir im 21. Jahrhundert in unserer Gesellschaft zu einem gelingenden Miteinander finden. Dazu möchten wir beitragen», erläutert Peter Schneeberger, Präsident des Dachverband Freikirchen.ch die Motivation zur Stellungnahme zum Bundesgesetz.

Der Dachverband lehnt die Einführung der Individualbesteuerung ab, so Schneeberger: «Sollte die Individualbesteuerung trotzdem eingeführt werden, sprechen wir uns für Variante 2 – mit Ergänzungen – aus.» Der Bundesrat bejaht die Verfassungsmässigkeit der Vorlage, weil er neu den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf der Ebene der Einzelperson und nicht mehr des Ehepaars ansiedelt. Diese Auslegung teilt der Dachverband nicht und erachtet sie so lange als abenteuerlich, als das Zivilgesetzbuch und andere Gesetze wie das AHV-Gesetz die Rechtsfolgen aufgrund des Zivilstandes ableiten.

Junge Familien werden benachteiligt

Peter Schneeberger

Angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes erscheint es dem Dachverband verfehlt, eine Vorlage mit Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken vorzulegen. Dazu kommt, dass die Begründung einer zivilstandsneutralen Besteuerung nicht überzeugt. Art. 14 BV gewährleistet das Recht auf Ehe und Familie. Die geltenden Bestimmungen des Zivilgesetzbuches knüpfen, wie im erläuternden Bericht zu Recht aufgeführt wird, an das Ehepaar als Wirtschaftsgemeinschaft an.

Nachdem das Steuergesetz Ehepaare bis jetzt unter gewissen Bedingungen klar benachteiligt hat, würde mit den geplanten Änderungen wiederum Ehepaare unter bestimmten Voraussetzungen benachteiligt. Das betrifft insbesondere Familien während der Kleinkinderphase, die sich darauf geeinigt haben, ihre Kinder selber zu betreuen und keine Drittbetreuung in Anspruch zu nehmen. Schneeberger: «Damit würde eine namhafte Gruppe in der Gesellschaft, welche auf die kostenintensiven Angebote für Drittbetreuung verzichtet, steuerlich noch mehr belastet.»

Faire Renten, faire Steuern

1984 hat das Bundesgericht die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren verboten. Trotzdem zahlen Jahrzehnte später noch immer rund 700'000 Doppelverdiener- und Rentnerehepaare in der Schweiz mehr Bundessteuern als solche im Konkubinat. Rentnerehepaare erhalten in der AHV zudem bis zu 14'340 Franken weniger Rente pro Jahr – nur weil sie verheiratet sind.

Am 27. September 2022 hat die Mitte die Unterschriftensammlung für die beiden Volksinitiativen «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» sowie «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» gestartet, welche die Einführung des Splittings verlangt. Die Freikirchen unterstützen diese beiden Volksinitiativen. Sie wollen mit unbürokratischen Lösungen faire Steuern schaffen. Werden die Initiativen ein Erfolg, stellt sich für den Dachverband die Frage, ob der Entscheid über Individualbesteuerung oder Splittingmodell nicht auf Verfassungsebene entschieden werden sollte, bevor ein entsprechendes Bundesgesetz ausgearbeitet wird.

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Datum: 20.03.2023
Quelle: freikirchen.ch

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