Gebet in Bibel und Koran

Schriften
Ruf zum Gebet

Das Gebet ist im Islam von zentraler Bedeutung. Sie kann kaum überschätzt werden. Meistens denkt man dabei an das tägliche rituelle Pflichtgebet, die "salat": Jeder Moslem, ob Mann oder Frau, muss es ab der Pubertät fünfmal pro Tag zu genau festgelegten Zeiten sprechen, auf arabisch und nach Mekka gerichtet. Versäumte Gebete müssen nachgeholt werden. Diese Art zu beten unterschiedet sich grundlegend von der biblisch-christlichen.

Gebetszeiten

Auch wenn der Muezzin (arab. "mu'adhdhin"), der Gebetsrufer heutzutage oft durchs Tonband ersetzt wird - der Ruf selbst, der vom Minarett der Moschee an die Gläubigen ergeht, ist derselbe geblieben: "Allah ist grösser ... Ich bezeuge, es gibt keinen Gott ausser Allah ... Mohammed ist der Gesandte Allahs ..." Es ist die Aufforderung zum rituellen Pflichtgebet. Im Unterschied zum christlichen Gebet wird es also nicht um freiwillig, persönlich, spontan, individuell ausgeübt.

Sobald dieser Gebetsruf erschallt ist, ist nach islamischer Überlieferung nur noch dieses Pflichtgebet erlaubt, und ein freies Gebet ("du'a'") verboten. Diese fünf täglichen Gebete müssen zu genau festgelegten Tageszeiten gesprochen werden. In vielen Moscheen befinden sich darum eigens fünf verschiedene Uhren.

Das Morgengebet findet bereits vor der Dämmerung statt, im Sommer oft schon vor vier Uhr. Darauf folgt das Mittagsgebet vor dem Sonnenhöchststand, das Nachmittagsgebet nach Überschreitung des Sonnenhöchststands, das Abendgebet nach Sonnenuntergang und das Nachtgebet nach Eintritt der Dunkelheit. Zu bestimmten anderen Tageszeiten ist das Gebet dagegen ausdrücklich verboten wie z.B. genau bei Sonnenaufgang, und das Gebet von Nichtmoslems ist vor Gott grundsätzlich ungültig.

Die Entwicklung der Gebetspflicht

Diese feste Verpflichtung hatte es zu Beginn der Verkündigung des Islam ab 610 n. Chr. mit Sicherheit noch nicht gegeben. Erst aus Sure 11,114 lässt sich die Aufforderung (an Mohammed) ablesen, dreimal täglich ein Gebet zu verrichten. Diese Stelle dürfte aus der Zeit stammen, da die erste moslemische Gemeinde von Mekka nach Medina auswanderte, d.h. aus der sog. "hijra" im Jahr 622 n. Chr. Sure 24,58 erwähnt ein Morgen-, Mittags- und Abendgebet, also ebenfalls drei Gebete. Zwischen 620 und 624 n. Chr. scheint sich das Ritualgebet als für alle Moslems verpflichtend herausgebildet zu haben (7,204-206 u.a.). Erst etwa 100 Jahre nach Mohammeds Tod, also im 8. Jahrhundert, lässt sich aus der Überlieferung sicher belegen, dass täglich fünf Gebete verrichtet wurden. Die zunächst nach Jerusalem weisende Gebetsrichtung - mit grosser Wahrscheinlichkeit ein anfängliches Zugeständnis an die Juden - änderte Mohammed um 624 n. Chr. Seitdem gilt Mekka.
Wie und wann genau die Gebete zu erfolgen hätten, darüber sagt der Koran nichts. Lediglich die Überlieferung gibt einige Anhaltspunkte. Beim Gebetsablauf unterscheiden sich die vier sunnitischen und die wichtigste schiitische Rechtsschule.

Weiterführende Links:
www.islaminstitut.de
www.lausannerbewegung.de

Datum: 22.03.2003
Autor: Dr. Christine Schirrmacher
Quelle: Jesus.ch

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